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Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gestattet das Recht der Europäischen Union (EU) den Mitgliedstaaten, ihre Systeme der sozialen Sicherheit selbst zu gestalten. Jeder Mitgliedstaat kann somit unmittelbar bestimmen, unter welchen Voraussetzungen zum einen ein Recht auf Anschluss an ein System der sozialen Sicherheit oder eine Verpflichtung hierzu besteht und zum anderen, ob es einen Anspruch auf Leistung gibt. Das Sozialrecht scheint damit eine Domäne der Mitgliedstaaten zu sein.
Doch durch die Verordnungen zur Koordinierung der verschiedenen Systeme der
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Produktbeschreibung
Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gestattet das Recht der Europäischen Union (EU) den Mitgliedstaaten, ihre Systeme der sozialen Sicherheit selbst zu gestalten. Jeder Mitgliedstaat kann somit unmittelbar bestimmen, unter welchen Voraussetzungen zum einen ein Recht auf Anschluss an ein System der sozialen Sicherheit oder eine Verpflichtung hierzu besteht und zum anderen, ob es einen Anspruch auf Leistung gibt. Das Sozialrecht scheint damit eine Domäne der Mitgliedstaaten zu sein.

Doch durch die Verordnungen zur Koordinierung der verschiedenen Systeme der Mitgliedstaaten garantiert die EU unter anderem die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen aller Mitgliedstaaten oder die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten der einzelnen Mitgliedstaaten für den Rentenanspruch. Es zeigt sich, wie sehr die EU die soziale Sicherheit der Mitgliedstaaten in wachsendem Maße beeinflusst. Gerade die neuere Entscheidungen des EuGH, etwa zu
7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB IIveranschaulichen die Bedeutung des Unionsrechts für das Soziale.

Die Neuauflage des "Eichenhofer" greift diese Bedeutung auf und erläutert die Initiativen, Rechtsänderungen, Entscheidungen und Stellungnahmen, die seit der Vorauflage ergangen sind. Sie thematisiert u.a.:

- welche Krankenversicherung zuständig ist, wenn ein Arbeitnehmer in einem Land wohnt und in einem anderen EU-Mitgliedsland arbeitet,

- wie Rentenansprüche behandelt werden, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworben werden und was geschieht, wenn man nach einigen Jahren im europäischen Ausland wieder nach Deutschland zurückkehrt,

- die aufenthalts-, arbeits- und sozialrechtliche Stellung legaler wie illegaler Migranten und die Zukunft der europäischen Integration,

- die Bedeutung des EU-Wirtschaftsrechts für Sozialleistungen,

- einen Ausblick auf die Zukunftsperspektiven des europäischen Sozialrechts.

Die Darstellung ist umfassend und übersichtlich aufbereitet, ohne sich in Detailproblemen zu verlieren. Der "Eichenhofer" hat die entscheidenden Antworten auf viele praktische Fragen. Ein ausführliches Verzeichnis der zitierten EuGH-Entscheidungen rundet das Werk ab.

Über den "Eichenhofer" sagen Experten:

"Dem "EU-Eichenhofer" ist auch künftig eine weite Verbreitung zu wünschen."
Dr. Bernd Schulte, München in: WzS 2014, 203 ff.

"Innerhalb von dreizehn Jahren ist der Band in der fünften Auflage erschienen - für ein Spezialwerk eine sehr beachtliche Leistung, die zeigt, wie gut das Werk angenommen und wie stark es gebraucht wird."
Prof. Dr. Karl-Jürgen Biback, Hamburg in ZESAR 2014, 48
Autorenporträt
Eberhard Eichenhofer ist Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Rezensionen
Über den "Eichenhofer" sagen Experten:
"Dem "EU-Eichenhofer" ist auch künftig eine weite Verbreitung zu wünschen."
Dr. Bernd Schulte, München in: WzS 2014, 203 ff.
"Innerhalb von dreizehn Jahren ist der Band in der fünften Auflage erschienen - für ein Spezialwerk eine sehr beachtliche Leistung, die zeigt, wie gut das Werk angenommen und wie stark es gebraucht wird."
Prof. Dr. Karl-Jürgen Biback, Hamburg in ZESAR 2014, 48