Eberhard Eichenhofer stellt das Sozial recht als geschlossenes Rechtsgebiet in seinen Eigenheiten und Grundstrukturen dar. Die Zusammenhänge des Sozialrechts mit verwandten Rechtsgebieten - namentlich dem Verfassungs-, Verwaltungs-, Privat-, Prozeß- und Strafrecht - werden aufgezeigt. So soll auch Studenten und Spezialisten anderer Gebiete und Nicht-Juristen der Zugang zu einem Gebiet geebnet werden, ohne dessen Kenntnis weder das heutige Recht noch die es regelnde Gesellschaft verstanden werden können.
Law of Social Security.
6th revised edition.
Eberhard Eichenhofer portrays social security law as a key branch of German law. He focuses on making the highly sophisticated law of social security more easily accessible to students, lawyers specializing in other fields and to people working in social security administration.
Rezension:
»Insgesamt handelt es sich ... um ein sehr empfehlenswertes Werk, welches insbesondere denjenigen Lesern einen großen Nutzen vermittelt, die sich in die Grundstrukturen des Sozialrechts einarbeiten wollen ... Darüber hinaus ist das Werk aber auch für alle anderen Personen wertvoll, die sich aus rechtlicher Sicht mit dem System der sozialen Sicherheit in der Bundesrepublik befassen wollen.«
Andreas Marschner Die Angestellten Versicherung 2005, 307-308
Law of Social Security.
6th revised edition.
Eberhard Eichenhofer portrays social security law as a key branch of German law. He focuses on making the highly sophisticated law of social security more easily accessible to students, lawyers specializing in other fields and to people working in social security administration.
Rezension:
»Insgesamt handelt es sich ... um ein sehr empfehlenswertes Werk, welches insbesondere denjenigen Lesern einen großen Nutzen vermittelt, die sich in die Grundstrukturen des Sozialrechts einarbeiten wollen ... Darüber hinaus ist das Werk aber auch für alle anderen Personen wertvoll, die sich aus rechtlicher Sicht mit dem System der sozialen Sicherheit in der Bundesrepublik befassen wollen.«
Andreas Marschner Die Angestellten Versicherung 2005, 307-308