Die von einem öffentlichen Notar mit Signet und Unterschrift versehene Urkunde galt im Mittelalter als besonders beweiskräftig. Dennoch war diese Form nördlich der Alpen nur für bestimmte Schriftstücke üblich. Besonders häufig sind notariell beglaubigte Stellvertretervollmachten, Abschriften und Urkunden päpstlich delegierter Richter und Exekutoren überliefert. Die vorliegende Arbeit bietet anhand von bayerischen und österreichischen Materials einen Zugang zu diesen Urkunden und ihrem hoch standardisierten Formular und zeigt, inwiefern Notare sich bei ihrer Ausstellung an Vorgaben der zeitgenössischen Rechts- und Urkundenlehre orientierten. Dabei wird erstmals konkret benannt, welche Werke nur theoretische Relevanz hatten und welche Formelbücher tatsächlich in der Praxis zum Einsatz kamen.
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