Diese Forschungsarbeit untersucht das Spannungsverhältnis zwischen universellen Menschenrechten und der Notwendigkeit eines besonderen Schutzes für schutzbedürftige Gruppen (kategoriale Menschenrechte) anhand der Rechtssache C-518/22, J.M.P. gegen AP Assistenzprofis GmbH, die vom EuGH im Jahr 2023 entschieden wurde. In dem Fall geht es um Altersdiskriminierung im Zusammenhang mit der persönlichen Assistenz einer behinderten Studentin. Wir analysieren die Auslegung der Bestimmungen der Richtlinie 2000/78/EG durch den EuGH in Verbindung mit der EU-Grundrechtecharta und dem CRPD. Indem wir die rechtliche Beziehung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderungen und dem Verbot der Altersdiskriminierung beleuchten, verwenden wir die Theorien der gleichen Wohlfahrtschancen von Richard Arneson und der Fähigkeiten von Amartya Sen, um dieses Spannungsverhältnis zu bewerten.