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Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,0, Universität Paderborn (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Bereits seit der Unterzeichung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft im Jahre 1958 existiert das Verbot der gemeinschaftswidrigen Beihilfegewährung. Allerdings ist die Diskussion um die Rechtsstellung und die Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Sparkassen und Landesbanken im Wettbewerb mit den anderen Kreditinstituten in Deutschland erst in den letzten Jahren aufgrund der…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,0, Universität Paderborn (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Bereits seit der Unterzeichung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft im Jahre 1958 existiert das Verbot der gemeinschaftswidrigen Beihilfegewährung. Allerdings ist die Diskussion um die Rechtsstellung und die Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Sparkassen und Landesbanken im Wettbewerb mit den anderen Kreditinstituten in Deutschland erst in den letzten Jahren aufgrund der gravierenden Veränderungen im gesamten Bankwesen in den Blickpunkt der Fachwelt, der Politik und der Öffentlichkeit gerückt.
Im Zuge dieser Entwicklung haben sich die Sparkassen und Landesbanken von den ihnen ursprünglich zugewiesenen gemeinnützigen Aufgaben entfernt, so dass die Geschäftstätigkeit der Sparkassen und Landesbanken kaum noch von der privater Kreditinstitute zu unterscheiden ist.
Im Gegensatz zu ihrer Geschäftstätigkeit hat sich die öffentliche Rechtsform der Sparkassen und Landesbanken seit 1931 nicht verändert. Seitdem besteht die Gewährträgerhaftung, während die Anstaltslast bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts als charakteristisches Merkmal von Anstalten des öffentlichen Rechts gilt.
Insbesondere aus den Reihen der privaten Banken wurde wiederholt Kritik am öffentlich-rechtlichen Status geäußert. Aufgrund der kommunalen Haftung, so ihr Vorwurf, erhielten die Sparkassen und Landesbanken Vorteile im Wettbewerb gegenüber anderen Kreditinstituten, die sich nicht mit dem Ziel eines unverfälschten Wettbewerbs in der Europäischen Gemeinschaft vereinbaren ließen.
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist daher, die Konformität von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung mit den europäischen Beihilferegelungen zu überprüfen und schließlich die Folgen, die sich aus einer Unvereinbarkeit für die Sparkassen und Landesbanken ergeben könnten, darzustellen.
Gang der Untersuchung:
Vor diesem Hintergrund beschreibt der Verfasser im zweiten Kapitel die Sparkassen und Landesbanken in Deutschland, wobei er speziell auf die von den privaten Banken abweichenden Rechtsgrundlagen und Haftungsinstrumente sowie den öffentlichen Auftrag eingeht.
Im dritten Kapitel stellt der Verfasser die europarechtlichen Regelungen für Beihilfen zunächst allgemein dar. Zum besseren Verständnis werden verschiedene typische Kategorien und die Merkmale zur Beurteilung von Beihilfen beschrieben. Schließlich stellt der Verfasser zwei Tatbestände vor, die das Vorliegen einer Beihilfe ausschließen.
Die konkrete Anwendung der Beihilferegeln auf die Sparkassen und Landesbanken nimmt der Verfasser im vierten Kapitel vor. Im Rahmen der Prüfung der Artikel 86 und 87 EGV wird untersucht, ob die kommunale Haftung für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute als verbotene Beihilfe zu qualifizieren ist. Dazu werden einerseits die Begünstigungswirkungen von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung, die sich vor allem in besseren Ratings der Sparkassen und Landesbanken niederschlagen könnten sowie andererseits die eine Beihilfe ausschließende Gegenleistung und der Privatinvestortest untersucht. Des Weiteren werden die Bemühungen, eine Einigung auf politischer Ebene zu erzielen, beschrieben. In diesem Zusammenhang stellt der Verfasser unter anderem den Kompromiss zwischen der EU-Kommission und der Bundesrepublik Deutschland, mit dem die Diskussion um die kommunale Haftung beendet wurde, dar.
Im fünften Kapitel werden verschiedene Perspektiven, die sich den Sparkassen und Landesbanken nach dem erzielten Kompromiss eröffnen, aufgezeigt und bewertet. Hier geht es insbesondere um Modelle mit beziehungsweise ohne Rechtsformwechsel der Institute und um die vieldiskutierten Holdingmodelle für die Landesbanken.
Abschließend gibt der Verfasser eine kurze Zusammenfassung sowie ...