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Gegenstand der Arbeit ist der rechtliche Umgang mit Spenden an politische Parteien und an Abgeordnete des Bundestages. Während Parteispenden - nicht zuletzt wegen diverser "Parteispendenskandale" - im öffentlichen Bewusstsein verankert sind, ist kaum bekannt, dass auch einzelne Politiker, z.B. Abgeordnete, Spendenempfänger sein können. Aus diesem Grund ist auch die rechtliche Einordnung solcher Spenden bislang nur wenig untersucht worden. Die Arbeit soll diese Lücke schließen. Dabei behandelt Sebastian Helmes die verfassungsrechtlichen Grundlagen von Partei- und Abgeordnetenspenden ebenso wie…mehr

Produktbeschreibung
Gegenstand der Arbeit ist der rechtliche Umgang mit Spenden an politische Parteien und an Abgeordnete des Bundestages. Während Parteispenden - nicht zuletzt wegen diverser "Parteispendenskandale" - im öffentlichen Bewusstsein verankert sind, ist kaum bekannt, dass auch einzelne Politiker, z.B. Abgeordnete, Spendenempfänger sein können. Aus diesem Grund ist auch die rechtliche Einordnung solcher Spenden bislang nur wenig untersucht worden. Die Arbeit soll diese Lücke schließen. Dabei behandelt Sebastian Helmes die verfassungsrechtlichen Grundlagen von Partei- und Abgeordnetenspenden ebenso wie die konkrete parteien- bzw. parlamentsrechtliche Ausgestaltung sowie die steuer- und strafrechtlichen Aspekte. Er stellt Unterschiede in der rechtlichen Behandlung von Partei- und Abgeordnetenspenden fest, die rechtspolitischen Handlungsbedarf offenbaren. Zudem geht der Autor der Frage nach, wann eine Partei- und wann eine Abgeordnetenspende vorliegt, was angesichts der Parteizugehörigkeit von Abgeordneten nicht immer eindeutig ist.
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Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 24.02.2015

Wo beginnt der Eigennutz?
Die Spenden in der Politik

Von den drei Quellen, aus denen sich die Parteien hierzulande überwiegend finanzieren - Mitgliedsbeiträge, Spenden und staatliche Mittel - sind nur die Mitgliedsbeiträge politisch unumstritten. Spenden und Staatsfinanzierung werden dagegen regelmäßig zur Zielscheibe öffentlicher Kritik, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Während die Staatsfinanzierung dem Charakter der Parteien als gesellschaftlichen Institutionen scheinbar zuwiderläuft, besteht bei den Spenden die Sorge, dass sie die Wettbewerbsgleichheit der Parteien beeinträchtigen und einer einseitigen Interessenwahrnehmung Vorschub leisten. Grundgesetz und Parteiengesetz versuchen, beide normativen Anforderungen durch eine "mittlere Linie" miteinander zu vereinbaren. Weil Spenden die gesellschaftliche Verankerung der Parteien fördern, sind sie einerseits generell zulässig, ja sogar ausdrücklich erwünscht. Sie bedürfen andererseits aber der rechtlichen Regulierung, um eine ungebührliche Einflussnahme Privater auf politische Entscheidungen zu verhindern. Letzteres soll insbesondere durch ein striktes Transparenzgebot gewährleistet werden. Der entsprechende Passus des "Parteienartikels" 21 im Grundgesetz ist der einzige, der die Parteienfinanzierung unmittelbar zum Gegenstand hat.

Das Recht der Parteispenden fristet in der parteienrechtlichen Literatur ein Schattendasein. Dies gilt noch weitaus stärker für die Direktspenden an Politiker, namentlich an Abgeordnete, deren Zulässigkeit und Praxis auch in der Öffentlichkeit kaum bekannt sein dürfte. Die Studie von Sebastian Helmes will dieses Manko beheben. Mit ihr liegt eine umfassende und gründliche Aufarbeitung der rechtlichen Probleme des Spendenwesens vor, die in eine Reihe von plausibel hergeleiteten Verbesserungsvorschlägen mündet. Bei den Abgeordnetenspenden sieht der Autor größeren Änderungsbedarf als bei den Parteispenden, weil die Transparenzvorschriften hier nur unzureichend ausgestaltet seien. Während für die Nebeneinkünfte und Nebentätigkeiten der Abgeordneten inzwischen weitreichende Offenlegungspflichten bestünden, gelte das nicht für die Spenden, deren Herkunft erst ab einer Höhe von 5000 Euro pro Spende angezeigt werden müsse; außerdem gebe es keinerlei Verwendungskontrolle. Weil durch Spenden an Abgeordnete im Zweifel sogar mehr Einfluss auf politische Entscheidungen genommen werden kann als durch Spenden an Parteien (wegen der im Vergleich zu den Parteien geringeren Finanzausstattung der Abgeordneten), mache diese Ungleichbehandlung keinen Sinn. Nur kurz angerissen wird das Thema der Abgeordnetenbestechung, deren Strafbarkeit in der Bundesrepublik nach verbreiteter rechtswissenschaftlicher und politischer Auffassung viel zu lasch geregelt ist. Hier schließt sich die Arbeit der Auffassung an, die im Strafgesetzbuch bisher äußerst eng gefassten Tatbestandsmerkmale an die Vorgaben der UN-Konvention gegen Korruption anzupassen.

Was den Umgang mit Parteispenden betrifft, konstatiert Helmes eine insgesamt konsistente Regelungsstruktur des Parteiengesetzes, die den obengenannten normativen Anforderungen gleichermaßen genügt. Zum einen sei der Spendenbegriff des Parteiengesetzes vernünftigerweise so weit gefasst, dass neben den finanziellen Zuwendungen auch andere geldwerte Leistungen darunter fallen. Zum anderen handele es sich bei Zuwendungen, die eine Gegenleistung der Partei voraussetzen, ausdrücklich nicht um Spenden. Dies gilt zum Beispiel für die zuletzt immer mehr ins Gerede gekommenen Sponsoring-Maßnahmen, die in der heutigen Praxis des Parteiengesetzes als Einnahmen aus Veranstaltungen behandelt werden und damit den strengeren Vorschriften des Parteispendenrechts nicht unterliegen. Weil sie eine versteckte Form der Parteienfinanzierung darstellten, mit denen der Sponsor genauso eigennützige Interessen verfolgen könne wie ein Parteispender, hält der Autor eine Angleichung der Veröffentlichungspflichten und Annahmeverbote für dringend erforderlich.

Auf verfassungsrechtliche Bedenken stoßen dagegen die ebenfalls regelmäßig wiederholten Vorschläge, Spendenobergrenzen einzuführen und Spenden juristischer Personen generell zu verbieten. Dies würde gerade die Parteien ungerechtfertigt benachteiligen, die von solchen Spenden stark abhängen. Keine grundsätzlichen Einwände hat Helmes bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden, weil hier Großspenden und Spenden juristischer Personen von vornherein ausgenommen seien. Die Obergrenze von 3300 Euro stelle allerdings eine nicht zu rechtfertigende Benachteiligung der einkommensschwächeren Bürger dar, die die Chancengleichheit sowohl der Parteien als auch der Bürger beeinträchtige. Sie sollte durch eine progressionsunabhängige steuerrechtliche Begünstigung ersetzt werden.

FRANK DECKER

Sebastian Helmes: Spenden an politische Parteien und an Abgeordnete des Deutschen Bundestages. Verlag Duncker & Humblot, Berlin 2014. 374 S., 79,90 [Euro].

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Frank Decker liest Sebastian Helmes Arbeit mit Interesse. Politikerspenden sind für den Rezensenten ein nebulöses Feld. Der Autor vermag ihm Klarheit zu verschaffen, wie sich Partei- und Politikerspenden unterscheiden, wo jeweils die rechtlichen Probleme liegen und wie diesen beizukommen ist. Gründlich und umfassend scheint Decker Helmes in seiner Darstellung des Änderungsbedarfs insbesondere bei den Abgeordnetenspenden, wo der Autor mehr Einflussnahmemöglichkeiten auf politische Entscheidungen und also Handlungsbedarf erkennt als bei den Parteispenden. Dem Vorschlag des Autors, hier den Vorgaben der UN-Konvention gegen Korruption zu folgen, findet der Rezensent bedenkenswert.

© Perlentaucher Medien GmbH
"Mit ihr liegt eine umfassende und gründliche Aufarbeitung der rechtlichen Probleme des Spendenwesens vor, die in eine Reihe von plausibel hergeleiteten Verbesserungsvorschlägen mündet." Frank Decker, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.02.2015