Die aktuelle Rechtslage macht die Kennzeichnung, Bewerbung und den Vertrieb von Speziallebensmitteln nicht leicht. Seit 2019 gilt die Verordnung (EU) Nr. 609/2013 (kurz „FSG-VO“) und regelt die Anforderungen an Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung. Zahlreiche Richtlinien und Verordnungen wurden aufgehoben. Das Konzept sog. diätetischer Lebensmittel wurde dadurch abgeschafft.