Auch nach den Vorgaben der DSGVO ist die Einwilligungserklärung das zentrale Ausübungsinstrument datenschutzrechtlicher Selbstbestimmung. Allerdings wird das Versprechen einer freiwilligen, selbstbestimmten und allem voran informierten Einwilligung im Kontext der voranschreitenden Vernetzung und Verdatung der Gesellschaft vermehrt kritisch beäugt. Gerade aber mit Blick auf die zunehmende Ökonomisierung personenbezogener Daten sollten die Vorgaben des Datenschutzrechts nicht als Antagonist der datengetriebenen Wirtschaft identifiziert werden, sondern vielmehr als Innovationsmotor bei der…mehr
Auch nach den Vorgaben der DSGVO ist die Einwilligungserklärung das zentrale Ausübungsinstrument datenschutzrechtlicher Selbstbestimmung. Allerdings wird das Versprechen einer freiwilligen, selbstbestimmten und allem voran informierten Einwilligung im Kontext der voranschreitenden Vernetzung und Verdatung der Gesellschaft vermehrt kritisch beäugt. Gerade aber mit Blick auf die zunehmende Ökonomisierung personenbezogener Daten sollten die Vorgaben des Datenschutzrechts nicht als Antagonist der datengetriebenen Wirtschaft identifiziert werden, sondern vielmehr als Innovationsmotor bei der Ausgestaltung kreativer Einwilligungsprozesse. Vor diesem Hintergrund analysiert die vorliegende Arbeit die nunmehr geltenden grund- und datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Einwilligungserklärung und untersucht erste Lösungsansätze zur Gewährleistung einer effektiven, digitalisierten Selbstbestimmung.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
1. Zum Begriff der informationellen Selbstbestimmung Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gem. Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG - Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme - Zwischenfazit
2. Die Neuordnung des Datenschutzrechts durch die DSGVO Die Rechtssetzung durch die Europäische Union - Die Einordnung der DSGVO im Gefüge des Unionsrechts - Zwischenfazit
Zweiter Teil: Das Konzept der informationellen Selbstbestimmung nach den Vorgaben der DSGVO
1. Die autonome Auslegung der DSGVO nach den Vorgaben des Unionsrechts Die primärrechtskonforme und autonome Auslegung des Sekundärrechts - Die (weiteren) Auslegungskriterien des EuGH - Exkurs: Europäische Auslegungsgrundsätze bei nationalen Umsetzungsgesetzen
2. Die Charta als Prüfstein der Anwendung und Auslegung der DSGVO Der Schutz personenbezogener Daten, Art. 8 der Charta - Die Achtung des Privat- und Familienlebens, Art. 7 der Charta - Ergebnis und Abgleich mit der grundrechtlich garantierten informationellen Selbstbestimmung
Dritter Teil: Die Einwilligung - Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten nach den Vorgaben der DSGVO
1. Die DSGVO als Rechtsrahmen der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung Die Anwendbarkeit der DSGVO - Auswirkungen auf derzeitige Bestimmungen zur Einwilligungserklärung nach dem nationalen Recht - Zwischenfazit
2. Die persönlichen Einwilligungsvoraussetzungen Die Einwilligungsberechtigung - Die Einwilligungsfähigkeit nach den Vorgaben der DSGVO - Zwischenfazit
3. Die formellen Einwilligungsvoraussetzungen Zeitliche Aspekte der Einwilligungserklärung - Die Form- und Transparenzvorgaben der DSGVO - Die Nachweispflichten im Rahmen der Erteilung der Einwilligungserklärung
4. Die materiellen Einwilligungsvoraussetzungen Das Gebot der materiellen Transparenz - Die Bestimmtheit, Art 4 Nr. 11 i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO - Das Gebot der Informiertheit, Art. 4 Nr. 11 i. V. m. Art. 7 DSGVO - Das Gebot der Freiwilligkeit unter besonderer Berücksichtigung der Vorgaben des Art. 7 Abs. 4 DSGVO - Zwischenfazit
1. Zum Begriff der informationellen Selbstbestimmung Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gem. Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG - Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme - Zwischenfazit
2. Die Neuordnung des Datenschutzrechts durch die DSGVO Die Rechtssetzung durch die Europäische Union - Die Einordnung der DSGVO im Gefüge des Unionsrechts - Zwischenfazit
Zweiter Teil: Das Konzept der informationellen Selbstbestimmung nach den Vorgaben der DSGVO
1. Die autonome Auslegung der DSGVO nach den Vorgaben des Unionsrechts Die primärrechtskonforme und autonome Auslegung des Sekundärrechts - Die (weiteren) Auslegungskriterien des EuGH - Exkurs: Europäische Auslegungsgrundsätze bei nationalen Umsetzungsgesetzen
2. Die Charta als Prüfstein der Anwendung und Auslegung der DSGVO Der Schutz personenbezogener Daten, Art. 8 der Charta - Die Achtung des Privat- und Familienlebens, Art. 7 der Charta - Ergebnis und Abgleich mit der grundrechtlich garantierten informationellen Selbstbestimmung
Dritter Teil: Die Einwilligung - Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten nach den Vorgaben der DSGVO
1. Die DSGVO als Rechtsrahmen der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung Die Anwendbarkeit der DSGVO - Auswirkungen auf derzeitige Bestimmungen zur Einwilligungserklärung nach dem nationalen Recht - Zwischenfazit
2. Die persönlichen Einwilligungsvoraussetzungen Die Einwilligungsberechtigung - Die Einwilligungsfähigkeit nach den Vorgaben der DSGVO - Zwischenfazit
3. Die formellen Einwilligungsvoraussetzungen Zeitliche Aspekte der Einwilligungserklärung - Die Form- und Transparenzvorgaben der DSGVO - Die Nachweispflichten im Rahmen der Erteilung der Einwilligungserklärung
4. Die materiellen Einwilligungsvoraussetzungen Das Gebot der materiellen Transparenz - Die Bestimmtheit, Art 4 Nr. 11 i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO - Das Gebot der Informiertheit, Art. 4 Nr. 11 i. V. m. Art. 7 DSGVO - Das Gebot der Freiwilligkeit unter besonderer Berücksichtigung der Vorgaben des Art. 7 Abs. 4 DSGVO - Zwischenfazit
Vierter Teil: Schlussbetrachtung
1. Zusammenfassende Thesen
2. Schlussbemerkung
Literaturverzeichnis
Sachverzeichnis
Rezensionen
»Insgesamt erschafft Scheurer mit seiner durch den GDD eV. ausgezeichneten Dissertation ein Werk, an dem bei der Fortentwicklung der informationellen Selbstbestimmung und/oder bei der Suche nach alternativen Ansätzen rechtskonformer Einwilligung kaum ein Vorbeikommen sein dürfte.« Laurenz Strassemeyer, in: DatenschutzBerater, 1/2020
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