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Der deutsche Glücksspielmarkt steht unter weitgehender staatlicher Kontrolle: Zum einen wird den Bundesländern ein faktisches Glücksspielmonopol eingeräumt, zum anderen ist illegales Glücksspiel durch die
284 ff. StGB strafbewehrt. Die Arbeit untersucht die strafrechtlichen Aspekte des Glücksspielwesens in Deutschland. Die verwaltungsakzessorischen Tatbestände der
284 ff. StGB werden dahingehend analysiert, welche strafrechtlichen Auswirkungen die Betätigung und vor allem die Ausbeutung der Spielleidenschaft heute de lege lata haben bzw. künftig de lege ferenda haben sollten. Schließlich
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Produktbeschreibung
Der deutsche Glücksspielmarkt steht unter weitgehender staatlicher Kontrolle: Zum einen wird den Bundesländern ein faktisches Glücksspielmonopol eingeräumt, zum anderen ist illegales Glücksspiel durch die

284 ff. StGB strafbewehrt. Die Arbeit untersucht die strafrechtlichen Aspekte des Glücksspielwesens in Deutschland. Die verwaltungsakzessorischen Tatbestände der

284 ff. StGB werden dahingehend analysiert, welche strafrechtlichen Auswirkungen die Betätigung und vor allem die Ausbeutung der Spielleidenschaft heute de lege lata haben bzw. künftig de lege ferenda haben sollten. Schließlich wird auch die Frage nach einer etwaigen strafmildernden oder sogar strafausschließenden Wirkung einer zur krankhaften Spielsucht gesteigerten Spielleidenschaft gemäß

20, 21 StGB erörtert.
Autorenporträt
Der Autor: Harald Brandl, geboren 1968 in Augsburg, studierte 1988-1993 Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg. Den Referendardienst in Augsburg und München beendete er 1996 mit der zweiten juristischen Staatsprüfung. Im selben Jahr trat er in die bayerische Finanzverwaltung ein. Er arbeitete bis 2001 als Referent beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen in München. Danach absolvierte er die Steuerausbildung für den höheren Dienst mit Studien an der Bundesfinanzakademie in Brühl (Rheinland) und der praktischen Einweisung beim Finanzamt Augsburg-Land. Dort war er kurzzeitig als Sachgebietsleiter tätig. Ab November 2002 nimmt er am 18. Lehrgang für Verwaltungsführung der Bayerischen Staatskanzlei in München teil.