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Aufgrund der zunehmenden Kommerzialisierung und den wirtschaftlich attraktiven Gewinnmöglichkeiten sind sportliche Wettbewerbe von Spielmanipulationen bedroht. Die Autorin untersucht zunächst die Anwendung des § 263 StGB auf Sportwettbetrugsfälle und kommt zu dem Ergebnis, dass die Vermögensinteressen des Wettanbieters durch den Betrugstatbestand ausreichend geschützt sind. Danach untersucht die Autorin die im Jahr 2017 durch das 51. StrÄndG eingefügten Straftatbestände (§§ 265c und 265d StGB): die Schutzzwecke, die konkrete Ausgestaltung und die konkreten Tatbestandsmerkmale.
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Produktbeschreibung
Aufgrund der zunehmenden Kommerzialisierung und den wirtschaftlich attraktiven Gewinnmöglichkeiten sind sportliche Wettbewerbe von Spielmanipulationen bedroht. Die Autorin untersucht zunächst die Anwendung des § 263 StGB auf Sportwettbetrugsfälle und kommt zu dem Ergebnis, dass die Vermögensinteressen des Wettanbieters durch den Betrugstatbestand ausreichend geschützt sind. Danach untersucht die Autorin die im Jahr 2017 durch das 51. StrÄndG eingefügten Straftatbestände (§§ 265c und 265d StGB): die Schutzzwecke, die konkrete Ausgestaltung und die konkreten Tatbestandsmerkmale.

Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass wegen der restriktiven Auslegungen für die unbestimmten Merkmale (z.B. die Beeinflussung zugunsten des Wettbewerbsgegners, berufssportliche Wettbewerbe, »in wettbewerbswidriger Weise« usw.) die Anwendungsbereiche beider Tatbestände in der Praxis enger gefasst werden als vom Gesetzgeber vorgesehen sein dürfte. Auch die Auffangfunktionen des § 265d StGB lassen sich anzweifeln.
Autorenporträt
Xinyi Liu studierte von 2010 bis 2014 im Bachelorstudiengang in China an der Wuhan Universität Rechtswissenschaften und Germanistik. Von 2012 bis 2013 verbrachte sie zwei Auslandssemester an der Philipps-Universität Marburg. Nach dem Bachelor absolvierte sie von 2015 bis 2017 einen Masterstudiengang (LL.M.) mit Schwerpunkt Kriminologie und internationalem Strafrecht an der Universität zu Köln. Von 2017 bis 2021 verfasste sie ihre Dissertation unter der Betreuung von Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Paul Waßmer und schloss ihre Promotion an der Universität zu Köln ab.
Rezensionen
»Die an der Universität zu Köln vorgelegte und nun publizierte Dissertation besticht durch Tiefgang und Gründlichkeit und belegt konkret und aktuell die Schwierigkeiten der Anwendung des Betrugstatbestandes (auch) im Sport.« Prof. Dr. Urs Scherrer, in: causa sport, 1/2022