Aufgrund der zunehmenden Kommerzialisierung und den wirtschaftlich attraktiven Gewinnmöglichkeiten sind sportliche Wettbewerbe von Spielmanipulationen bedroht. Die Autorin untersucht zunächst die Anwendung des § 263 StGB auf Sportwettbetrugsfälle und kommt zu dem Ergebnis, dass die Vermögensinteressen des Wettanbieters durch den Betrugstatbestand ausreichend geschützt sind. Danach untersucht die Autorin die im Jahr 2017 durch das 51. StrÄndG eingefügten Straftatbestände (§§ 265c und 265d StGB): die Schutzzwecke, die konkrete Ausgestaltung und die konkreten Tatbestandsmerkmale.
Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass wegen der restriktiven Auslegungen für die unbestimmten Merkmale (z.B. die Beeinflussung zugunsten des Wettbewerbsgegners, berufssportliche Wettbewerbe, »in wettbewerbswidriger Weise« usw.) die Anwendungsbereiche beider Tatbestände in der Praxis enger gefasst werden als vom Gesetzgeber vorgesehen sein dürfte. Auch die Auffangfunktionen des § 265d StGB lassen sich anzweifeln.
Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass wegen der restriktiven Auslegungen für die unbestimmten Merkmale (z.B. die Beeinflussung zugunsten des Wettbewerbsgegners, berufssportliche Wettbewerbe, »in wettbewerbswidriger Weise« usw.) die Anwendungsbereiche beider Tatbestände in der Praxis enger gefasst werden als vom Gesetzgeber vorgesehen sein dürfte. Auch die Auffangfunktionen des § 265d StGB lassen sich anzweifeln.