Die UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet für den Sport weitaus mehr als nur die Sicherstellung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen zu Sportstätten. Sportverbände und -vereine sind dazu aufgefordert, Menschen mit Behinderungen zu ermutigen und zu befähigen, in der allgemein üblichen Weise am Breitensport selbstbestimmt zu partizipieren. Darüber hinaus sieht die Konvention die Möglichkeit vor, dass Menschen mit Behinderungen behinderungsspezifische Sportaktivitäten selbst entwickeln, sofern sie dies wollen. Die Beiträge des Bandes untersuchen dieses Thema aus dem Blickwinkel der Soziologie, der Theologie und der Politikwissenschaften. Neben theoretischen Grundlagen und rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen werden Handlungsräume und Bewährungsfelder in Politik, Kirche und Öffentlichkeit diskutiert.