Sport und Recht waren und sind von Jugend auf zwei zunächst getrennt laufende, dann aber sich verschränkende Lebensthemen von Herbert Fenn. Geboren am 8. Februar 1935 in Offenbach, spielte er als A-Jugendlicher bei den damals noch höher als heute eingestuften Offenbacher Kickers, wandte sich dann aber dem Tanzsport zu. Dort erzielte er zusammen mit seiner Frau große nationale und internationale Erfolge, u. a. als Dritter bei den Amateureuropameisterschaften in den Standardtänzen. Nach Ende seiner aktiven Karriere opferte er einen großen Teil seiner Freizeit der Tätigkeit als Wertungsrichter und übernahm schließlich von 1992 bis 1998 die Präsidentschaft des Deutschen Tanzsportverbandes. Seit dem Jahre 2000 ist er ehrenamtlich tätiger Generalsekretär des Internationalen Tanzsportverbandes. Zeitweise war er für den Deutschen Sportbund in der Anti-Doping-Kommission sowie als Gutachter tätig.
Das Studium der Rechtswissenschaften in München und Frankfurt am Main schloß er mit hoch bewertetem Staatsexamen ab, promovierte 1961 bei Gerhard Schiedermair über Anschlußrechtsmittel und habilitierte sich 1969 bei Hellmut Georg Isele mit einer Arbeit über "Die Mitarbeit in Diensten Familienangehöriger". 1971 nahm er einen Ruf an die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn an. Am dortigen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozeßrecht blieb er trotz eines Rufs an die Universität Hamburg bis zu seiner Emeritierung im Jahre 2000. Was Herbert Fenn an wissenschaftlichen Arbeiten veröffentlicht hat, hatte stets Gewicht und wurde und wird bis heute vielfach zitiert. Angesichts der Klarheit seiner Gedanken und seiner Sprache wurde oft bedauert, daß er nicht mehr geschrieben hat. Aber er war immer in erster Linie akademischer Lehrer. Er bereitete seine Lehrveranstaltungen mit großem Einsatz vor, aktualisierte seine Skripten stets wieder umfassend und brachte das Vorbereitete anschaulich, lebhaft und motivierend in die gut besetzten Hörsäle.
Dieses offenkundige Engagement für die ihm anvertrauten Studenten war es, neben der ihn kennzeichnenden Freundschaftlichkeit, welches die studentischen und wissenschaftlichen Mitarbeiter seines Lehrstuhls seit 1971 anspricht und mit ihm in Verbindung hält. Zur Emeritierung haben deshalb einige von ihnen Fragestellungen aus dem Schnittfeld der Lebensthemen ihres Lehrers und Chefs bearbeitet und die Beiträge ihm gewidmet. Stets geht es darum, zu einer dem Sport, aber auch seinen grundlegenden Veränderungen angemessenen rechtlichen Struktur beizutragen. Neben dogmatischen Fragen, in denen Grundgedanken des kollektiven Arbeitsrechts für das Sportvereins- und -verbandsrecht nutzbar gemacht werden, geht es um aktuellste Probleme im Zusammenhang mit der Behandlung des Phänomens Doping im Sport, zum einen im Verhältnis zum Sportler als "Beschuldigtem" mit den auch ihn begünstigenden Verfahrens- und Berufsausübungsrechten, zum anderen im Verhältnis zum Sponsor des betroffenen Sportlers oder Vereins. Noch nicht voll ausgeleuchtete arbeitsrechtliche Fragen behandeln die Beiträge zur Möglichkeit, Trainerverträge zu befristen, zum Beschäftigungsanspruch des Lizenzfußballers und zu Möglichkeiten, die ein grundsätzlich im Berufssport mögliches und in Teilen auch angestrebtes Tarifvertragssystem bieten kann. Um berufsständische und gesellschaftsrechtliche Fragen geht es schließlich in Aufsätzen zur Bewertung der Tätigkeit von Spielervermittlern angesichts des Rechtsberatungsgesetzes und zu den Vor- und Nachteilen, die die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, auch im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen, für die Umgestaltung von im Berufssport tätigen Vereinen hat.
Das Studium der Rechtswissenschaften in München und Frankfurt am Main schloß er mit hoch bewertetem Staatsexamen ab, promovierte 1961 bei Gerhard Schiedermair über Anschlußrechtsmittel und habilitierte sich 1969 bei Hellmut Georg Isele mit einer Arbeit über "Die Mitarbeit in Diensten Familienangehöriger". 1971 nahm er einen Ruf an die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn an. Am dortigen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozeßrecht blieb er trotz eines Rufs an die Universität Hamburg bis zu seiner Emeritierung im Jahre 2000. Was Herbert Fenn an wissenschaftlichen Arbeiten veröffentlicht hat, hatte stets Gewicht und wurde und wird bis heute vielfach zitiert. Angesichts der Klarheit seiner Gedanken und seiner Sprache wurde oft bedauert, daß er nicht mehr geschrieben hat. Aber er war immer in erster Linie akademischer Lehrer. Er bereitete seine Lehrveranstaltungen mit großem Einsatz vor, aktualisierte seine Skripten stets wieder umfassend und brachte das Vorbereitete anschaulich, lebhaft und motivierend in die gut besetzten Hörsäle.
Dieses offenkundige Engagement für die ihm anvertrauten Studenten war es, neben der ihn kennzeichnenden Freundschaftlichkeit, welches die studentischen und wissenschaftlichen Mitarbeiter seines Lehrstuhls seit 1971 anspricht und mit ihm in Verbindung hält. Zur Emeritierung haben deshalb einige von ihnen Fragestellungen aus dem Schnittfeld der Lebensthemen ihres Lehrers und Chefs bearbeitet und die Beiträge ihm gewidmet. Stets geht es darum, zu einer dem Sport, aber auch seinen grundlegenden Veränderungen angemessenen rechtlichen Struktur beizutragen. Neben dogmatischen Fragen, in denen Grundgedanken des kollektiven Arbeitsrechts für das Sportvereins- und -verbandsrecht nutzbar gemacht werden, geht es um aktuellste Probleme im Zusammenhang mit der Behandlung des Phänomens Doping im Sport, zum einen im Verhältnis zum Sportler als "Beschuldigtem" mit den auch ihn begünstigenden Verfahrens- und Berufsausübungsrechten, zum anderen im Verhältnis zum Sponsor des betroffenen Sportlers oder Vereins. Noch nicht voll ausgeleuchtete arbeitsrechtliche Fragen behandeln die Beiträge zur Möglichkeit, Trainerverträge zu befristen, zum Beschäftigungsanspruch des Lizenzfußballers und zu Möglichkeiten, die ein grundsätzlich im Berufssport mögliches und in Teilen auch angestrebtes Tarifvertragssystem bieten kann. Um berufsständische und gesellschaftsrechtliche Fragen geht es schließlich in Aufsätzen zur Bewertung der Tätigkeit von Spielervermittlern angesichts des Rechtsberatungsgesetzes und zu den Vor- und Nachteilen, die die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, auch im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen, für die Umgestaltung von im Berufssport tätigen Vereinen hat.