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Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 2, Universität Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: In Österreich gibt es kein eigenes Sponsoring-Gesetz. Es entspricht daher der herrschenden Auffassung, das AllgemeineSchuldrecht des ABGB als vertragsrechtliche Grundlage desSponsorings heranzuziehen. Gewöhnliche, in der Vertragswirklichkeitauftretende Sponsoringverträge können keinem der gesetzlichgeregelten Vertragstypen eindeutig zugeordnet werden. Alsgemeinsamer Nenner lässt sich lediglich feststellen, dassSponsoringverträge im…mehr

Produktbeschreibung
Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 2, Universität Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: In Österreich gibt es kein eigenes Sponsoring-Gesetz. Es entspricht daher der herrschenden Auffassung, das AllgemeineSchuldrecht des ABGB als vertragsrechtliche Grundlage desSponsorings heranzuziehen. Gewöhnliche, in der Vertragswirklichkeitauftretende Sponsoringverträge können keinem der gesetzlichgeregelten Vertragstypen eindeutig zugeordnet werden. Alsgemeinsamer Nenner lässt sich lediglich feststellen, dassSponsoringverträge im Gesetz nicht typisierte, synallagmatischeDauerschuldverhältnisse sind.Aus der Einteilung der verschiedenen Formen desSportsponsorings in Individual-, Mannschafts- und Eventsponsoringsowie exklusive und einfache Sponsoringverträge ergeben sichpraktische Konsequenzen, auf die im Rahmen der VertragsgestaltungBedacht zu nehmen ist. Dasselbe gilt für kompetenzrechtlicheFragestellungen, je nachdem, welche Art einer juristischen Person alsSponsor auftritt.Der Befugnis eines Sportverbandes oder -vereines zurAufstellung von Regeln über die Zulässigkeit, Art und Umfang derWerbetätigkeit, an die innerhalb des Verbandes tätige Vereine oderinnerhalb des Verbandes bzw. Vereines tätige Einzelsportler gebundensind, ist beschränkt.Die vorliegende Arbeit bietet einen umfassenden Einblick in imRahmen eines Sponsoringverhältnisses mögliche Regelungsinhalte undsoll den an einem solchen beteiligten Parteien Hilfestellung bei derVertragsgestaltung bieten.Es ist meine Hoffnung, dass diese Arbeit unter anderemgezeigt hat, dass das Sportsponsoring aus dem gegenwärtigenWirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken ist. Für die gesponsertenSportler ist das Sponsoring zu einer wichtigen Einnahmequellegeworden und den Sponsoren erlaubt diese relativ junge Werbeform,sich in einem nicht-kommerziellen Umfeld zu präsentieren.Das Potential im Bereich des Sportsponsorings scheint nochnicht ausgeschöpft zu sein. Dies ist freilich in erheblichem Ausmaßeauch mit Gefahren verbunden. Es ist denkbar, dass Sponsoren nur nochdann zu weiteren und größeren Investitionen in den Sport bereit sind,wenn ihr Einfluss dadurch wächst. Es ist keine Utopie, dass sichSponsoren den Ausgang eines Wettkampfes "vorbehalten", um länger"im Bild zu sein". Ferner ist nicht auszuschließen, dass bisherunübertragbare Persönlichkeitsrechte in Zukunft transferierbar werden.
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