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Das Europäische Kollisionsrecht liegt in seinen Verordnungen in 24 gleichermaßen verbindlichen Sprachen vor. Die Übersetzungen sind nicht immer gelungen. Es gibt Sprachabweichungen. Die Arbeit untersucht nun am Beispiel ausgewählter Vorschriften des Europäischen Verordnungsrechts, namentlich Art. 22 Abs. 3 Eu-GüVO und Art. 2 Rom II-VO sowie anhand der sog. Euro-Latinismen, inwieweit Sprachdivergenzen Einfluss auf die Rechtsanwendung haben können. Dabei werden etablierte Methoden und Theorien aus der Linguistik, wie die »Frame«-Semantik und die Taxonomie, auf den Rechtstext angewandt und die…mehr

Produktbeschreibung
Das Europäische Kollisionsrecht liegt in seinen Verordnungen in 24 gleichermaßen verbindlichen Sprachen vor. Die Übersetzungen sind nicht immer gelungen. Es gibt Sprachabweichungen. Die Arbeit untersucht nun am Beispiel ausgewählter Vorschriften des Europäischen Verordnungsrechts, namentlich Art. 22 Abs. 3 Eu-GüVO und Art. 2 Rom II-VO sowie anhand der sog. Euro-Latinismen, inwieweit Sprachdivergenzen Einfluss auf die Rechtsanwendung haben können. Dabei werden etablierte Methoden und Theorien aus der Linguistik, wie die »Frame«-Semantik und die Taxonomie, auf den Rechtstext angewandt und die rechtslinguistische Auslegungsarbeit in die streng juristische Methodenlehre dogmatisch übergreifend eingeordnet. Die Arbeit ist ein Plädoyer dafür, dass die Rechtslinguistik ganz wesentliche Beiträge für die dogmatische Auslegungsarbeit der Jurisprudenz leistet und - um die besten Ergebnisse zu erzielen - auch herangezogen werden muss.
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