Die Beschreibung des Gebrauchs und Verstehens von Sprache gehOrt zum Alltag sowohl des Rechts als auch der Politik. Politische Entscheidungen werden ebenso wie rechtliche Entscheidungen sprachlich vorbereitet, getroffen, begriindet und pdisentiert. Fiir die Bewaltigung jeder dieser sprachlichen Aufgaben spielt die Beschreibung des Gebrauchs und Ver stehens von Sprache eine bedeutende Rolle: Texte und A.uBerungen wer den interpretiert, Interpretationen von Texten und A.uBerungen werden begriindet, die sprachliche Prasentation von Entscheidungen wird im Hinblick auf weitere Entscheidungen geplant. Jede dieser Handlungen setzt die Beschreibung ihrer Geschichte voraus, ihrer Vor-und der auf sie folgenden Geschichte, deren Elemente (Akteure, Handlungen, Ereignisse) und die Beschreibung der zeitlichen und logischen Verkniipfungen der Elemente der Handlungsgeschichte. Eine strafrechtliche Entscheidungsnorm nimmt Bezug auf sach- und verfahrensrechtliche Normtexte und ihre Kommentierungen, auf Texte, in denen ein zu entscheidender Sachverhalt dem Gericht geschildert wird, und schlieBlich im Fall von A.uBerungsdelikten auch auf den sprachlichen Vollzug einer Straftat. Gerichtliche Entscheidungen prasentieren rur sie selbst relevante Sprachbeschreibungen und deren Begriindungen und reflektieren insofern einen vergangenen ArgumentationsprozeB. Zugleich k6nnen sie sich nicht als Endpunkt eines Entscheidungsprozesses begreifen, sondern stets nur als Zwischenstation: Recht und Unrecht werden (zu mindest in unserer Rechtskultur) immer nur bis aUf weiteres entschieden, Entscheidungen sind insofern selbst Argumente, auf die andere folgen werden.
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