Seitdem das Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen im Jahr 2002 in Kraft getreten ist, soll es nunmehr jedem Mehrheitsaktionär einer Aktiengesellschaft oder KGaA möglich sein, Minderheitsaktionäre auszuschließen, wenn der Mehrheitsaktionär bereits im Besitz von 95 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft ist. Dieses sogenannte "squeeze-out" senkt die Rechtsformkosten der Gesellschaft erheblich. Problematisch ist für die Privatanleger allerdings die Besteuerung der eventuellen Gewinne aus dem squeeze-out. Gemäß
23 I S. 1 Nr. 2 EStG gehören solche Einkünfte zu den privaten Veräußerungsgeschäften, wenn zwischen der Anschaffung und der Veräußerung ein Zeitraum von nicht mehr als einem Jahr liegt. Die Autoren untersuchen, ob und wie die Besteuerung gegen geltendes Recht verstößt. Dass ein Erwerb kraft Gesetzes oder aufgrund eines Gesetzes kein privates Rechtsgeschäft im Sinne des
23 EStG darstellt, rückt dabei in den Fokus. Aufgrund der kurzen Laufzeit der
327 a ff. AktG ist eine Umgestaltung des
23 I EStG nach Meinung der Autoren dringend erforderlich.
23 I S. 1 Nr. 2 EStG gehören solche Einkünfte zu den privaten Veräußerungsgeschäften, wenn zwischen der Anschaffung und der Veräußerung ein Zeitraum von nicht mehr als einem Jahr liegt. Die Autoren untersuchen, ob und wie die Besteuerung gegen geltendes Recht verstößt. Dass ein Erwerb kraft Gesetzes oder aufgrund eines Gesetzes kein privates Rechtsgeschäft im Sinne des
23 EStG darstellt, rückt dabei in den Fokus. Aufgrund der kurzen Laufzeit der
327 a ff. AktG ist eine Umgestaltung des
23 I EStG nach Meinung der Autoren dringend erforderlich.