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Das Ausschlussrecht des Mehrheitsgesellschafters einer Kapitalgesellschaft wurde im Gesellschafter- Ausschlussgesetz geregelt, welches einem strategischen Investor die volle Unternehmensintegration und gleichzeitig weitgehende Rechtssicherheit für die Minderheitsgesellschafter ermöglicht. Die bereits vor dem Gesellschafter- Ausschlussgesetz bestehenden Ausschlussinstrumente wurden beibehalten, ihre Einsatzmöglichkeit aufgrund unterschiedlicher Schutzbestimmungen jedoch stark eingeschränkt. Dieses Buch enthält eine umfassende Darstellung des Ausschlusses von Minderheitsgesellschaftern nach dem…mehr

Produktbeschreibung
Das Ausschlussrecht des Mehrheitsgesellschafters einer Kapitalgesellschaft wurde im Gesellschafter- Ausschlussgesetz geregelt, welches einem strategischen Investor die volle Unternehmensintegration und gleichzeitig weitgehende Rechtssicherheit für die Minderheitsgesellschafter ermöglicht. Die bereits vor dem Gesellschafter- Ausschlussgesetz bestehenden Ausschlussinstrumente wurden beibehalten, ihre Einsatzmöglichkeit aufgrund unterschiedlicher Schutzbestimmungen jedoch stark eingeschränkt. Dieses Buch enthält eine umfassende Darstellung des Ausschlusses von Minderheitsgesellschaftern nach dem Gesellschafter- Ausschlussgesetzt. Insbesondere werden Bedenken gegen das GesAusG gründlich analysiert und mögliche Rechtsmissbrauchsfälle erläutert. Nach einer ausführlichen Darstellung des Ausschlussverfahrens und der Festsetzung der Barabfindung, werden die Sonderregeln für den Gesellschafterausschluss nach einem Übernahmeangebot untersucht. Schließlich bietet das Buch einen kompakten Überblick über andere Möglichkeiten des Ausschlusses. Das Buch richtet sich an Gesellschafter, Organe sowie sachverständige Prüfer einer Kapitalgesellschaft.
Autorenporträt
Studium der Rechtswissenschaften an der Karl- Franzens-Universität Graz. Gerichtspraktikum im Sprengel Graz. Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Institutes für österreichisches und internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht an der Karl-Franzens-Universität Graz.