Religiöse Fragen sind mit der Sicherheit eines Landes, einer Region und darüber hinaus verbunden. Wenn sie nicht sorgfältig gehandhabt werden, besteht die Möglichkeit, dass sie zu einem Risiko und einer Bedrohung für die Sicherheit werden. Dies ist der Fall, weil die Radikalisierung religiöser Glaubensrichtungen oft zu interreligiösem und interethnischem Hass, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord oder terroristischen Handlungen geführt hat und somit selbst für die regionale und globale Sicherheit eine ernsthafte Bedrohung darstellt. Die Massaker von Srebrenica, das frühere Afghanistan unter dem Taliban-Regime, der heutige IS sowie die Tendenz zur Radikalisierung des Balkan-Islam sind sehr stichhaltige Beweise dafür. Aus diesem Grund dürfen religiöse Fragen nicht aus dem Blickfeld der Gesellschaft verschwinden. Die Regulierungsbehörde für all diese Probleme muss der Staat sein. Er darf nicht nur als neutraler Garant für die Freiheit der religiösen Glaubensrichtungen dienen, wie es bisher in vielen demokratischen Ländern der Fall war, sondern muss diese Freiheiten fördern. Der Staat muss, unter Berücksichtigung der Allgemeinen Erklärung und der Europäischen Menschenrechtskonvention und unter Würdigung der Bedeutung solcher Probleme für die nationale Sicherheit, von einer "passiven Neutralität" zu einem "aktiven Säkularismus" übergehen.
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