"Der einzige Zweck, zu dem die Menschheit individuell oder kollektiv berechtigt ist, in die Handlungsfreiheit eines ihrer Mitglieder einzugreifen, ist der Selbstschutz. Sein eigenes Wohl, sei es physisch oder moralisch, ist keine ausreichende Rechtfertigung. Ein Staat, der seine Menschen klein macht, um sie zu gefügigeren Instrumenten in seinen Händen zu machen, selbst für nützliche Zwecke, wird feststellen, dass mit kleinen Menschen keine große Sache erreicht werden kann. Um das zu rechtfertigen, muss das Verhalten, von dem man ihn abhalten will, so berechnet sein, dass es einem anderen Schaden zufügt. In dem Teil, der nur ihn selbst betrifft, ist seine Unabhängigkeit von Rechts wegen absolut, über seinen eigenen Körper und Geist ist der Einzelne souverän".