Fast 15 Jahre nach dem Tod Ernst Rudolf Hubers unternimmt diese Monographie eine inhaltliche Auseinandersetzung mit einem der bedeutendsten Staats- und Verfassungsrechtler des 20. Jahrhunderts. Um auch die historischen und persönlichen Umstände jener herausragenden Karriere erfassen zu können, beginnt die Arbeit mit einem biographischen Einstieg und gelangt dann zu einer umfangreichen Einordnung des bis 1945 geschaffenen Werkes. Hubers letztlich aussichtsloser Versuch, das deutsche Staatsrecht auch nach 1933 noch einer juristischen Ordnung zu unterwerfen, wird im Verlauf der Untersuchung immer wieder in Beziehung zu vergleichbaren Entwürfen rechtswissenschaftlicher Zeitgenossen gesetzt.