Von Staaten können Gefahren ausgehen und Völkerrechtsbrüche begangen werden, auf die andere Staaten zum Schutz ihrer selbst und ihrer Bewohner reagieren müssen. Zugleich sind die Staaten durch die Globalisierung wirtschaftlich auf das Engste vernetzt und vom grenzüberschreitenden Handel abhängig geworden. Damit sind Wirtschaftssanktionen das Mittel der Wahl, um Gefahren zu begegnen und das Völkerrecht durchzusetzen. Staatenbezogene Sanktionen treffen zuerst die Bevölkerung des Zielstaates. Das traditionelle formale Verständnis der Staatensouveränität konnte keine effektiven rechtlichen Rahmenbedingungen hervorbringen. Neuere völkerrechtliche Entwicklungen stellen das Individuum generell in den Vordergrund, materialisieren die Souveränität vor dem Hintergrund der responsibility to protect mit menschenrechtlichen Schutzpflichten und betonen die Frage der Verhältnismäßigkeit. Matthias Valta behandelt das Welthandelsrecht, das Interventionsverbot, das Recht der Gegenmaßnahmen und die
Grund- und Menschenrechte, differenziert zwischen Völkerrecht, Europarecht und deutschem Recht und betrachtet exemplarisch vier Fallstudien aus dem Irak, Iran, Kuba und Russland.
Grund- und Menschenrechte, differenziert zwischen Völkerrecht, Europarecht und deutschem Recht und betrachtet exemplarisch vier Fallstudien aus dem Irak, Iran, Kuba und Russland.