Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: USA, einseitig bedruckt, Note: 1,3, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Veranstaltung: Hauptseminar II: Macht und Ohnmacht der Vereinten Nationen Dozent, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) am 17. Juli 1998 durch dieVerabschiedung des Römischen Status wurde der Grundstein für eine ständige internationaleStrafgerichtsbarkeit geschaffen. Die Errichtung dieser Gerichtsbarkeit fügt einen neuen Baustein inein System der Internationalen Beziehungen ein, das maßgeblich geprägt ist durch das Prinzip derStaatensouveränität. Seinen Ausdruck findet dieses System greifbar vor allem in der geltendenOrdnung und Praxis des Völkerrechts.Die klassische Völkerrecht beschränkte sich im Wesentlichen darauf, explizit zwischenstaatlicheBeziehungen zu regeln. Trotz der Einschränkungen der staatlichen Souveränität, die auch in derVN-Charta schon enthalten sind, wurde in der rechtlichen Ausgestaltung des Wechselverhältnissesder Prinzipien gleiche Souveränität und souveräne Gleichheit und noch mehr in derpolitischen Praxis die Souveränität des Einzelstaates betont.Dies erscheint zunächst selbstverständlich ist es doch eine geschichtlich gewachsene Situation, inder sich Nationalstaaten zu einem System wechselseitiger Verbindungen zusammenschließen. Einkritischer Punkt dieses Systems war jedoch stets die Frage der Durchsetzung der völkerrechtlichenNormen, der politischen Praxis angesichts mancher Staaten, die souveräner waren als andere. EinThema dieser Arbeit wird also die politische Praxis eines solchen Staates der USA gegenüberneuen Tendenzen in der völkerrechtlichen Ordnung, wie der Etablierung des IStGH, sein.Das moderne Völkerrecht steht nach herrschender Auffassung zusätzlich vor der Aufgabe,Angelegenheiten der Staatengemeinschaft als Ganzes zu schützen. Immer mehr Normen wurdenkodifiziert und angewendet, die dem Schutz von Gemeinschaftsinteressen der Staaten dienen. Diewichtigste Tendenz in diesem Bereich war im 20. Jahrhundert und insbesondere in den letztenJahrzehnten die Individualisierung der Internationalen Ordnung6: das Wohl des einzelnenMenschen, als Ausdruck des Wohles der Menschheit, kommt in Zeiten der Neudefinition vonStaatlichkeit durch Globalisierung immer mehr in den Blickpunkt. Internationalen Organisationenund Regimes kommt die Aufgabe zu, politische Regulierung rechtlich zu verankern, also die Entwicklung von Governance-Strukturen zu etablieren und zu ihrer Durchsetzung dieRahmenbedingungen zu schaffen. Eine besonders wichtige Rolle spielen dabei die InternationaleStrafgerichte.[...]
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