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Übergreifende Analysen beleuchten ökonomische Aspekte und klären die Rolle, die staatliche Aufgaben und staatlicher Einfluss für die Abgrenzung spielen. Die Frage wird aber auch bereichsspezifisch beantwortet: Insgesamt zeigt sich Staatlichkeit als variabel und gestaltbar. Statt mit einem einheitlichen System haben wir es mit einer gewachsenen Vielzahl von Staatlichkeiten zu tun, die jeweils auf bestimmte Zwecke – vor allem den Ausgleich von Übermacht, die öffentliche Rechenschaft und die Verträglichkeit mit der Marktwirtschaft – zugeschnitten sind und private Akteure ganz unterschiedlich…mehr

Produktbeschreibung
Übergreifende Analysen beleuchten ökonomische Aspekte und klären die Rolle, die staatliche Aufgaben und staatlicher Einfluss für die Abgrenzung spielen. Die Frage wird aber auch bereichsspezifisch beantwortet: Insgesamt zeigt sich Staatlichkeit als variabel und gestaltbar. Statt mit einem einheitlichen System haben wir es mit einer gewachsenen Vielzahl von Staatlichkeiten zu tun, die jeweils auf bestimmte Zwecke – vor allem den Ausgleich von Übermacht, die öffentliche Rechenschaft und die Verträglichkeit mit der Marktwirtschaft – zugeschnitten sind und private Akteure ganz unterschiedlich erfassen.Variable Staatlichkeit (Franz Merli)Staatlichkeit im Unionsrecht (Arno Kahl)Staatlichkeit und Information (Harald Eberhard/Claudia Fuchs)Staatlichkeit und Kontrolle (Andreas W. Wimmer)Staatlichkeit im Strafrecht (Susanne Reindl-Krauskopf)Staatlichkeit und Grundrechte (Lorenz Dopplinger)Staatlichkeit, Ingerenz und Haftung (Magdalena Pöschl)Staatliche Aufgaben, bundesstaatliche Kompetenzverteilung und private Akteure (Ewald Wiederin)Die Abgrenzung von privatem und öffentlichem Sektor aus ökonomischer Sicht (Richard Sturn)Nach „Erscheinungsformen und Effekten“ (2015) und „Konzepten zur Ordnung der Vielfalt“ (2017) widmet sich der abschließende Band des Forschungsprojekts der Abgrenzung zwischen staatlicher und privater Sphäre: Inwieweit gelten für die vielen Personen und Organisationen, die außerhalb des Staates stehen, aber an der Erfüllung staatlicher Aufgaben mitwirken, die Regeln für den Staat oder die Regeln für Private?