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Das 1995 in Kraft getretene WTO-Subventionsübereinkommen statuiert ein grundsätzliches Verbot von Exportsubventionen, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Trotz dieses Verbots nutzen WTO-Mitglieder ihre staatlichen Exportkreditförderprogramme bisweilen zur Subventionierung von Exporten.
Der Verfasser analysiert, inwieweit die Systeme staatlicher Exportkreditförderung in Deutschland (insbesondere die sog. "Hermes-Bürgschaften" des Bundes sowie Exportkredite der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau) und den USA als verbotene Exportsubventionen im Sinne des WTO-Rechts zu beurteilen…mehr

Produktbeschreibung
Das 1995 in Kraft getretene WTO-Subventionsübereinkommen statuiert ein grundsätzliches Verbot von Exportsubventionen, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Trotz dieses Verbots nutzen WTO-Mitglieder ihre staatlichen Exportkreditförderprogramme bisweilen zur Subventionierung von Exporten.

Der Verfasser analysiert, inwieweit die Systeme staatlicher Exportkreditförderung in Deutschland (insbesondere die sog. "Hermes-Bürgschaften" des Bundes sowie Exportkredite der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau) und den USA als verbotene Exportsubventionen im Sinne des WTO-Rechts zu beurteilen sind.

Darüber hinaus wird untersucht, inwieweit Unterschiede zwischen den beiden nationalen Systemen staatlicher Exportkreditförderung bestehen, die zu Verzerrungen des Wettbewerbs zwischen deutschen und U.S.-amerikanischen Unternehmen führen können. Außerdem erfolgt eine umfassende Analyse und Diskussion der vielfältigen Maßnahmen zur internationalen Koordination und Harmonisierung staatlicher Exportkreditförderung.
Autorenporträt
Dr. Frank Wolfram, RA