Dieser Band dokumentiert eine Podiumsdiskussion, die das Leipziger Institut für Grundlagen des Rechts veranstaltet hat. Die Autoren - teils vorwiegend praktisch, teils vorwiegend akademisch tätig - befassen sich differenziert mit der anhaltenden Debatte um die Zulässigkeit staatlicher Folter. Das Thema des Forums war zunächst gewählt mit Blick auf die damals aktuellen Geschehnisse um den späteren Rechtsreferendar Magnus Gäfgen und den Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner. Die Einzelheiten des Falles sind hier im Beitrag des hessischen Generalstaatsanwaltes Dieter Anders…mehr
Dieser Band dokumentiert eine Podiumsdiskussion, die das Leipziger Institut für Grundlagen des Rechts veranstaltet hat. Die Autoren - teils vorwiegend praktisch, teils vorwiegend akademisch tätig - befassen sich differenziert mit der anhaltenden Debatte um die Zulässigkeit staatlicher Folter. Das Thema des Forums war zunächst gewählt mit Blick auf die damals aktuellen Geschehnisse um den späteren Rechtsreferendar Magnus Gäfgen und den Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner. Die Einzelheiten des Falles sind hier im Beitrag des hessischen Generalstaatsanwaltes Dieter Anders nachzulesen. Alle Beiträge weisen jedoch über dieses Exempel hinaus, indem sie sich mit den historischen und gegenwärtigen Wurzeln des Verbots staatlicher Misshandlungen in Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG beschäftigen. Obwohl die Debatte über die Zulässigkeit staatlicher Folter - angesichts des eindeutigen geSetzlichen Wortlauts - ihrerseits Schaden anzurichten geeignet ist, erschien es doch sinnvoll, das Feld nicht denjenigen zu überlassen, die insofern eine 'Liberalisierung' fordern, sondern zum vielleicht wiederholten Mal zu dokumentieren, dass staatliche Folter im Geltungsbereich des GrundgeSetzes untersagt bleibt.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
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Autorenporträt
Helmut Goerlich, geb. 1943, Studium der Geschichte, Philosophie und Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main und Hamburg, Forschungsaufenthalte in Cambridge, England, und Cambridge, MassachuSetts, U.S.A. Nach Promotion in Hamburg und Habilitation in Hannover war er mehrere Jahre Richter am Verwaltungsgericht Hamburg, danach Privatdozent in Hannover, Hamburg, Wuppertal und Leipzig. Seit 1992 Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Verfassungsgeschichte und Staatskirchenrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig.
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