Kurz nach dem jeweiligen Systemwechsel wurden im »Dritten Reich« und der DDR neue Juristenideale proklamiert: zunächst war der »Soldat« Hitlers und später waren sozialistische Staatsfunktionäre gefordert. Unterschiedlich detaillierte, aber ganzheitliche Ansätze sollten die vermeintlich noch »unabhängigen« Richter der Staatsmacht unterordnen und sich die Juristenausbildung dem Kampf gegen eine unpolitische, formalistische Denkweise widmen. Den Ausbildungsstätten und den Rechtslehrern oblag die weltanschauliche Erziehung. Im deutlichen Kontrast dazu wurde weder in der Weimarer Republik noch in…mehr
Kurz nach dem jeweiligen Systemwechsel wurden im »Dritten Reich« und der DDR neue Juristenideale proklamiert: zunächst war der »Soldat« Hitlers und später waren sozialistische Staatsfunktionäre gefordert. Unterschiedlich detaillierte, aber ganzheitliche Ansätze sollten die vermeintlich noch »unabhängigen« Richter der Staatsmacht unterordnen und sich die Juristenausbildung dem Kampf gegen eine unpolitische, formalistische Denkweise widmen. Den Ausbildungsstätten und den Rechtslehrern oblag die weltanschauliche Erziehung. Im deutlichen Kontrast dazu wurde weder in der Weimarer Republik noch in der jungen Bundesrepublik die Rolle künftiger Juristen als mögliche Garanten von Freiheit und freiheitlicher Verfassung in den Blick genommen. An der Juristenausbildung und ihren Reformdebatten zog der jeweilige Umbruch geradezu spurlos vorüber, obwohl eine reaktionäre Weimarer Richterschaft oder die unmittelbare Erfahrung des Nationalsozialismus zu einer vertieften Debatte Anlass gegeben hatten.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Tobias Nasr studierte von 2011 bis 2016 Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität zu Göttingen. Nach dem Studium promovierte er am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Kirchenrecht und Staatskirchenrecht, bei Prof. Dr. Hans Michael Heinig in Göttingen, wo er auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Co-Koordinator des Göttinger Examenskurses tätig war. 2019 begann er das Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig. Dabei absolvierte er Stationen im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, in einer Hamburger Wirtschaftskanzlei im Bereich Gesellschaftsrecht und in der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig.
Inhaltsangabe
Einleitung: Darstellung - Das 'staatliche' Juristenleitbild - Aktualität der Untersuchung - Methodik, Quellenlage und Stand der Forschung - Gang der Untersuchung A. Frühe Etappen der Juristenausbildung: Vom antiken Rom bis zum Heiligen Römischen Reich - Von der jüngeren Neuzeit bis zum Deutschen Reich B. Die Weimarer Republik: Grundlegendes - Staat und Juristen in der Weimarer Republik C. Das »Dritte Reich«: Grundlegendes - Staat und Juristen im »Dritten Reich« D. Die Deutsche Demokratische Republik: Grundlegendes - Staat und Juristen in der DDR E. Die Bundesrepublik Deutschland: Grundlegendes - Staat und Juristen in der Bundesrepublik F. Spätere Zäsuren und ihre Kerngedanken: Die Juristenausbildung im Geist der 68er - Die Rechtsfakultäten als Hüter des Rechtsstaates: Ein Wort zur Einheit? G. Staatliche Juristenleitbilder: Juristenleitbilder nach dem Umbruch: Eine Gegenüberstellung - Leerstelle: liberales Juristenethos Schlussbetrachtung Literatur- und Quellenverzeichnis Personen- und Stichwortverzeichnis
Einleitung: Darstellung - Das 'staatliche' Juristenleitbild - Aktualität der Untersuchung - Methodik, Quellenlage und Stand der Forschung - Gang der Untersuchung A. Frühe Etappen der Juristenausbildung: Vom antiken Rom bis zum Heiligen Römischen Reich - Von der jüngeren Neuzeit bis zum Deutschen Reich B. Die Weimarer Republik: Grundlegendes - Staat und Juristen in der Weimarer Republik C. Das »Dritte Reich«: Grundlegendes - Staat und Juristen im »Dritten Reich« D. Die Deutsche Demokratische Republik: Grundlegendes - Staat und Juristen in der DDR E. Die Bundesrepublik Deutschland: Grundlegendes - Staat und Juristen in der Bundesrepublik F. Spätere Zäsuren und ihre Kerngedanken: Die Juristenausbildung im Geist der 68er - Die Rechtsfakultäten als Hüter des Rechtsstaates: Ein Wort zur Einheit? G. Staatliche Juristenleitbilder: Juristenleitbilder nach dem Umbruch: Eine Gegenüberstellung - Leerstelle: liberales Juristenethos Schlussbetrachtung Literatur- und Quellenverzeichnis Personen- und Stichwortverzeichnis
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