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Arbeitsbedingungen werden in Deutschland traditionell und in von der Verfassung garantierter Weise durch die Tarifvertragsparteien festgesetzt. Seit der deutschen Einheit haben die Gewerkschaften jedoch mehr als ein Drittel ihre Mitglieder verloren und weisen in Teilbereichen einen Organisationsgrad von weniger als 10 % auf.
Der Autor untersucht, ob und inwieweit der Staat im Falle der partiellen Machtlosigkeit von Gewerkschaften selbst (Mindest-)Arbeitsbedingungen setzen kann. Nachdem zunächst das grundsätzliche Verhältnis von staatlicher und tariflicher Normsetzungskompetenz unter
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Produktbeschreibung
Arbeitsbedingungen werden in Deutschland traditionell und in von der Verfassung garantierter Weise durch die Tarifvertragsparteien festgesetzt. Seit der deutschen Einheit haben die Gewerkschaften jedoch mehr als ein Drittel ihre Mitglieder verloren und weisen in Teilbereichen einen Organisationsgrad von weniger als 10 % auf.

Der Autor untersucht, ob und inwieweit der Staat im Falle der partiellen Machtlosigkeit von Gewerkschaften selbst (Mindest-)Arbeitsbedingungen setzen kann. Nachdem zunächst das grundsätzliche Verhältnis von staatlicher und tariflicher Normsetzungskompetenz unter Rückgriff auf das Subsidiaritätsprinzips gelöst wird, untersucht der Verfasser bereits vorhandene staatliche Normen auf ihre Geeignetheit zur Setzung von (Mindest-)Arbeitsbedingungen. Hierbei geht er detailliert auf die Voraussetzungen der einzelnen Normen ein und arbeitet ihre unterschiedliche Tauglichkeit zur Setzung von (Mindest-)Arbeitsbedingungen heraus. Anschließend werden die untersuchten Normen unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten betrachtet.

Im letzten Teil der Arbeit spricht sich der Verfasser ebenso gegen eine Förderung partiell machtloser Gewerkschaften durch den Staat, wie gegen weitere staatliche Regelungen zur Setzung von (Mindest-)Arbeitsbedingungen aus.