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Verdeckte Ermittlungsmaßnahmen werden vor allem im Kampf gegen organisiertes Verbrechen und Suchtmittelkriminalität schon seit Jahren eingesetzt. Dabei kommt es jedoch mitunter auch zu Tatprovokationen, in deren Rahmen die Zielperson durch verdeckte Ermittler zur Begehung von Straftaten verleitet wird. Die vorliegende Arbeit zeigt die Probleme, die mit staatlichen Tatprovokationen einhergehen, auf, untersucht die Auswirkungen der Einführung eines Verfolgungshindernisses als Konsequenz auf unzulässige Provokationen und überprüft die Neuregelung des österreichischen Gesetzgebers ( 133 Abs 5…mehr

Produktbeschreibung
Verdeckte Ermittlungsmaßnahmen werden vor allem im Kampf gegen organisiertes Verbrechen und Suchtmittelkriminalität schon seit Jahren eingesetzt. Dabei kommt es jedoch mitunter auch zu Tatprovokationen, in deren Rahmen die Zielperson durch verdeckte Ermittler zur Begehung von Straftaten verleitet wird. Die vorliegende Arbeit zeigt die Probleme, die mit staatlichen Tatprovokationen einhergehen, auf, untersucht die Auswirkungen der Einführung eines Verfolgungshindernisses als Konsequenz auf unzulässige Provokationen und überprüft die Neuregelung des österreichischen Gesetzgebers (
133 Abs 5 StPO). Eine zentrale Rolle spielen dabei die Aspekte der Grenzziehung, also die Frage, ab welchem Zeitpunkt verdeckte Ermittlungsmaßnahmen in unzulässige Tatprovokationen übergehen. Zudem wird die für die Einführung eines Verfolgungshindernisses Anlass gebende Entscheidung des EGMR ("Furcht gegen Deutschland") ausführlich beleuchtet und die bisherigen Lösungsvorschläge bezüglich der Konsequenzen einer Tatprovokation werden einer kritischen Bewertung unterzogen. Diese Ausführungen münden sodann in eine Beurteilung der aktuellen Entwicklungen und neuen Rechtsfolgen.
Autorenporträt
Mag. iur. Ricarda Tomasits studierte Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg und schloss dieses Studium im Oktober 2016 ab. Während des Studiums absolvierte sie Praktika in namhaften Wirtschaftskanzleien, war Studienassistentin und ist nun als Dissertantin am Fachbereich Strafrecht und Strafverfahrensrecht der Universität Salzburg tätig.