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Das Gesetz Nr. 11.101/2005 - das Gesetz über die Sanierung und den Konkurs von Unternehmen - sah ausdrücklich vor, dass es nicht auf staatliche Unternehmen angewandt wird. Damit wurde im Prinzip eine historische Kontroverse in der Lehre beigelegt. In Anbetracht von Artikel 173, Absatz 1, II der Verfassung von 1988, der die Anwendung des Privatrechtsregimes auf Gesellschaften mit gemischtem Kapital und öffentliche Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, festlegt, begann ein Teil der Lehre jedoch, die Verfassungsmäßigkeit der Konkursimmunität in Frage zu stellen, so dass sich…mehr

Produktbeschreibung
Das Gesetz Nr. 11.101/2005 - das Gesetz über die Sanierung und den Konkurs von Unternehmen - sah ausdrücklich vor, dass es nicht auf staatliche Unternehmen angewandt wird. Damit wurde im Prinzip eine historische Kontroverse in der Lehre beigelegt. In Anbetracht von Artikel 173, Absatz 1, II der Verfassung von 1988, der die Anwendung des Privatrechtsregimes auf Gesellschaften mit gemischtem Kapital und öffentliche Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, festlegt, begann ein Teil der Lehre jedoch, die Verfassungsmäßigkeit der Konkursimmunität in Frage zu stellen, so dass sich zwei Strömungen herausbildeten: die erste, die für die Verfassungsmäßigkeit von Artikel 2, I, des Konkursgesetzes plädiert, und die zweite, die genau das Gegenteil verteidigt. In Anbetracht der Diskussion bleiben Zweifel an diesem Thema bestehen. In diesem Buch werden die beiden Auffassungen dargestellt und am Ende ein dritter Strang in dem Sinne vertreten, dass die Verfassungsmäßigkeit der beanstandeten Bestimmung die Pendenz nicht löst, d.h. die dringende Notwendigkeit der Herausgabe eines neuen Statuts der staatlichen Unternehmen, das die Disziplinierung der Angelegenheit vorsieht.
Autorenporträt
Master in Legge, Scuola di Legge Milton Campos, Nova Lima, MG/Brasile. Specializzazione in Diritto Pubblico presso l'Università Gama Filho, Rio de Janeiro, RJ/Brasile. Specialista in Controllo esterno presso l'Università Cattolica di Minas Gerais, Belo Horizonte, MG/Brasile. Analista di controllo esterno della Corte dei conti di Minas Gerais.