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Die Publikation untersucht ein hierzulande wiederholt diskutiertes, aber noch nicht umgesetztes sicherheitspolitisches Instrument, das als "Internetpranger für Sexualstraftäter" bekannt geworden ist. Ziel der Arbeit ist festzustellen, ob und wie der Staat vor Straftätern warnen darf, von denen bei Entlassung keine konkrete Gefahr ausgeht. Es wird gezeigt, dass im Geltungsbereich des Grundgesetzes ein Internetpranger nach US-amerikanischem Vorbild das Recht der Straftäter auf Resozialisierung regelmäßig verletzt. Zulässig scheint allenfalls eine unter richterlichem Vorbehalt stehende, zeitlich…mehr

Produktbeschreibung
Die Publikation untersucht ein hierzulande wiederholt diskutiertes, aber noch nicht umgesetztes sicherheitspolitisches Instrument, das als "Internetpranger für Sexualstraftäter" bekannt geworden ist. Ziel der Arbeit ist festzustellen, ob und wie der Staat vor Straftätern warnen darf, von denen bei Entlassung keine konkrete Gefahr ausgeht. Es wird gezeigt, dass im Geltungsbereich des Grundgesetzes ein Internetpranger nach US-amerikanischem Vorbild das Recht der Straftäter auf Resozialisierung regelmäßig verletzt. Zulässig scheint allenfalls eine unter richterlichem Vorbehalt stehende, zeitlich und persönlich begrenzte Weitergabe von Straftäterdaten auf Anfrage eines Betroffenen - wobei zwingend eine Prognose anzustrengen wäre, ob der Entlassene tatsächlich gefährlich ist und ob eine hiernach bestehende Gefahr nicht auf anderem Weg als durch eine Warnung bewältigt werden kann.
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Autorenporträt
Geboren 1984, studierte Moini nach seinem Zivildienst Rechtswissenschaften sowie Politik- und Wirtschaftswissenschaften an der LMU München und der »Sciences Po« Paris. Sein Studium schloss er mit dem Ersten Juristischen Examen sowie der Magisterprüfung Anfang 2011 ab. Im Anschluss hieran arbeitete er an seiner Dissertation (Promotion im Februar 2013). Im Winter 2011 begann Moini sein Referendariat am Kammergericht. Dieses führte ihn im Rahmen der Verwaltungsstation in das Bundesministerium des Innern.

Während seines Studiums war Moini u.a. Stipendiat des Kurt Fordan Fördervereins e.V. sowie der Studienstiftung des deutschen Volkes und absolvierte zahlreiche Praktika im In- und Ausland.
Rezensionen
»Damit liegt eine Untersuchung über ein praktisch höchst relevantes Thema vor, die nicht zuletzt aufgrund ihrer guten verständlichen Lesbarkeit und stringent strukturierten Argumentation in dem weiteren rechtspolitischen Diskurs angemessene Beachtung finden wird.« Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 22/2014

»Bijan Moini gebührt das Verdienst, die zu Grunde liegende verfassungsrechtliche Problematik in ihren vielfältigen Konstellationen sorgfältig aufgearbeitet zu haben. Für den nachsorgenden Strafverteidiger, der seinen Mandanten auch nach der Entlassung aus der Strafhaft vertritt, ist das Werk lesenswert. Er kann mit den dort dargestellten Systematisierungen und Einzelabwägungen bei den Behörden seinem Mandanten nachteilige Entscheidungen vermeiden. Letztlich dürfte die Untersuchung auch zivilrechtlich von Bedeutung sein, wenn Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend zu machen sind.« RA Andreas Arno Glauch, in: WisteV-Journal, 4/2015