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Die Arbeit thematisiert die staatliche Wirtschaftsteilnahme in tatsächlicher sowie rechtlicher Hinsicht und beleuchtet in diesem Bereich das Kompetenzverhältnis zwischen dem Bund und den Ländern. Hierbei geht es vor allem um die Verteilung der Verwaltungskompetenzen, Mischverwaltung sowie gesetzesfreie und privatrechtsförmige Verwaltung unter dem Grundgesetz.
Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, dass das Grundgesetz auch für die mittels Wirtschaftsteilnahme verfolgten Aufgaben den Ländern den Vorrang einräumt. Für zahlreiche Bereiche wird dieser Vorrang zugunsten des Bundes
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Produktbeschreibung
Die Arbeit thematisiert die staatliche Wirtschaftsteilnahme in tatsächlicher sowie rechtlicher Hinsicht und beleuchtet in diesem Bereich das Kompetenzverhältnis zwischen dem Bund und den Ländern. Hierbei geht es vor allem um die Verteilung der Verwaltungskompetenzen, Mischverwaltung sowie gesetzesfreie und privatrechtsförmige Verwaltung unter dem Grundgesetz.

Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, dass das Grundgesetz auch für die mittels Wirtschaftsteilnahme verfolgten Aufgaben den Ländern den Vorrang einräumt. Für zahlreiche Bereiche wird dieser Vorrang zugunsten des Bundes durchbrochen. Dabei befindet sich der Großteil der derzeitigen Unternehmen und Beteiligungen des Bundes im kompetenzrechtlichen Rahmen.

Gleichwohl kommt es bei der rechtlichen Erfassung dieser Erscheinungsform durch das Grundgesetz zu Verwerfungen, die insbesondere aus den fehlenden inhaltlichen Vorgaben hierzu und dem Einsatz privatrechtlicher Organisations- und Handlungsformen herrühren.
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Autorenporträt
Sebastian Pfahl, Studium der Rechtswissenschaft von 2007 bis 2013 an der Universität Augsburg und der Bond University in Australien. Erste Juristische Prüfung Anfang 2013. Anschließend Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Gesetzgebungslehre von Prof. Dr. Matthias Rossi an der Universität Augsburg bis Oktober 2015. Seitdem Rechtsreferendar im OLG-Bezirk München. Mitte 2016, Promotion zum Doktor der Rechte mit der Arbeit »Staatliche Wirtschaftsteilnahme und Art. 30 GG«.