Der Staat kann in Ausübung seiner öffentlichen Funktion und durch seine Beauftragten so handeln (oder es unterlassen), dass er anderen Personen Schaden zufügt. Diese Schäden können durch die unterschiedlichsten Tätigkeiten verursacht werden, z. B. durch Bautätigkeiten, den Transport von Personen oder die Nutzung von Strom. Es handelt sich um alltägliche Situationen, die leicht eintreten können. Sie führen jedoch dazu, dass der Staat verpflichtet ist, die Geschädigten zu entschädigen. Dieses Werk gibt einen allgemeinen Überblick über die Konzepte der außervertraglichen zivilrechtlichen Haftung, befasst sich mit den Theorien der Staatshaftung, den Annahmen und Gründen für ihre Charakterisierung und geht schließlich auf die Haftung durch Unterlassung seitens der öffentlichen Verwaltung ein.