Die staatlichen Befugnisse zum heimlichen Abhören von Gesprächen waren in den letzten Jahren Gegenstand heftiger politischer Debatten, die insbesondere die Einführung des sogenannten "großen Lauschangriffs" zum Gegenstand hatten. Zugleich ist aber die tatsächliche Reichweite der einschlägigen Befugnisregelungen selbst in der juristischen Fachwelt nur einem kleineren Kreis von Spezialisten bekannt. Die vorliegende Arbeit soll die historische Entwicklung aufzeigen, die die entsprechenden Befugnisse der Sicherheitsbehörden seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland genommen haben; zugleich soll der heute erreichte Regelungsstand systematisiert werden. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Frage, inwieweit die durch heimliches Abhören gewonnenen Erkenntnisse einer Verwertung im Strafprozeß zugänglich sind.