Nach einer Einführung in der, mit vielen - meist "unjuristischen" - Beispielen, die Grundsätze der juristischen Kunst verständlich erklärt werden, schließt ein staats- und ein verwaltungsrechtliches Kapitel an. In diesen werden die absoluten "Basics" - oft anhand von Übersichten und Schemata - dargestellt. Im Mittelpunkt stehen die Musterfälle mit Lösungen, bei denen in einer Randspalte aufbau- und prüfungstaktische Erklärungen gegeben werden.