Die Neuauflage:
Dieses Buch ist für alle Jura-Anfänger geschrieben, deren Studium Öffentliches Recht umfasst. Egal, ob man Rechts-, Wirtschafts-, Verwaltungs- oder Politikwissenschaften studiert - fast jeder hat am Anfang naturgemäß seine Probleme mit der ungewohnten Materie und mit der spezifisch juristischen Denk- und Arbeitsweise. Deshalb will dieses Buch in zweierlei Hinsicht den Zugang zum Öffentlichen Recht erleichtern:
So wird zum einen das notwendige Basiswissen im Staats- und Verwaltungsrecht in Form vieler einprägsamer Schaubilder, Übersichten und Schemata - jeweils mit kurzen Erläuterungen - vermittelt. Zum anderen geht es um das Verständnis für eine klare und differenzierte juristische Aufarbeitung eines Falles; besonders wichtig sind dabei die "handwerklichen Dinge", also Stil, Aufbau und Subsumtionstechnik.
Diese beiden Aspekte werden in 19 konkreten Fällen (mit ausführlichen Musterlösungen) exemplarisch aufgearbeitet; in Randspalten werden dazu begleitend methodische und taktische Erläuterungen gegeben. Man lernt also beides: Das staats- und verwaltungsrechtliche Grundwissen und wie man es in der Fallbearbeitung methodisch richtig anwendet.
Dieses Buch ist für alle Jura-Anfänger geschrieben, deren Studium Öffentliches Recht umfasst. Egal, ob man Rechts-, Wirtschafts-, Verwaltungs- oder Politikwissenschaften studiert - fast jeder hat am Anfang naturgemäß seine Probleme mit der ungewohnten Materie und mit der spezifisch juristischen Denk- und Arbeitsweise. Deshalb will dieses Buch in zweierlei Hinsicht den Zugang zum Öffentlichen Recht erleichtern:
So wird zum einen das notwendige Basiswissen im Staats- und Verwaltungsrecht in Form vieler einprägsamer Schaubilder, Übersichten und Schemata - jeweils mit kurzen Erläuterungen - vermittelt. Zum anderen geht es um das Verständnis für eine klare und differenzierte juristische Aufarbeitung eines Falles; besonders wichtig sind dabei die "handwerklichen Dinge", also Stil, Aufbau und Subsumtionstechnik.
Diese beiden Aspekte werden in 19 konkreten Fällen (mit ausführlichen Musterlösungen) exemplarisch aufgearbeitet; in Randspalten werden dazu begleitend methodische und taktische Erläuterungen gegeben. Man lernt also beides: Das staats- und verwaltungsrechtliche Grundwissen und wie man es in der Fallbearbeitung methodisch richtig anwendet.