Die Arbeit befasst sich anhand des Beispiels des "Islamischen Staates" mit der völkerrechtlichen Rechtfertigung der militärischen Terrorismusbekämpfung. Hierbei grenzt sich die Untersuchung von der bestehenden Diskussion durch ihren Fokus auf autarke, staatsähnliche Akteure ab. Ausgehend von der bestehenden völkerrechtlichen Diskussion wird der Arbeit die These zugrunde gelegt, dass bisherige Rechtfertigungsansätze zum Einsatz grenzüberschreitender Gewalt gegenüber derartigen Herrschaftsgebilden scheitern müssen. Angesichts des Fehlens einer diese Problematik aufgreifenden Rechtsfortbildung wird eine Aufweichung des völkerrechtlichen Gewaltverbotes befürchtet und untersucht.
Dazu geht die Arbeit einerseits der Frage nach, inwieweit terroristischen Quasi-Souveränen eigene Rechtssubjektivität zugebilligt werden kann. Andererseits wird geprüft, inwieweit sich die Entwicklung terroristischer Herrschaft auf die Rechtfertigung grenzüberschreitender Gewalt auswirken. Die Untersuchung kommt zur ernüchternden Bejahung der aufgestellten Thesen und attestiert eine Abkehr von Grundprinzipien des Völkerrechts angesichts der Machtlosigkeit des Rechts gegenüber rechtsverachtend handelnden Akteuren.
Dazu geht die Arbeit einerseits der Frage nach, inwieweit terroristischen Quasi-Souveränen eigene Rechtssubjektivität zugebilligt werden kann. Andererseits wird geprüft, inwieweit sich die Entwicklung terroristischer Herrschaft auf die Rechtfertigung grenzüberschreitender Gewalt auswirken. Die Untersuchung kommt zur ernüchternden Bejahung der aufgestellten Thesen und attestiert eine Abkehr von Grundprinzipien des Völkerrechts angesichts der Machtlosigkeit des Rechts gegenüber rechtsverachtend handelnden Akteuren.