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Das bewährte Skript aus der Reihe „Referendarpraxis“ gibt einen - schnell zu erarbeitenden - Einblick in die staatsanwaltliche Sitzungstätigkeit und wird unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und der in der Klausur zugelassenen Hilfsmittel in knapper Form aufbereitet.
Soweit Referendare als Vertreter der Staatsanwaltschaft zum Sitzungsdienst beim Straf- und Jugendrichter eingeteilt werden, sehen sie sich vor allem mit Formulierungsproblemen konfrontiert. Daher bildet der Schlussvortrag (das Plädoyer) den Schwerpunkt der Darstellung, für den zahlreiche Formulierungsvorschläge gegeben…mehr

Produktbeschreibung
Das bewährte Skript aus der Reihe „Referendarpraxis“ gibt einen - schnell zu erarbeitenden - Einblick in die staatsanwaltliche Sitzungstätigkeit und wird unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und der in der Klausur zugelassenen Hilfsmittel in knapper Form aufbereitet.

Soweit Referendare als Vertreter der Staatsanwaltschaft zum Sitzungsdienst beim Straf- und Jugendrichter eingeteilt werden, sehen sie sich vor allem mit Formulierungsproblemen konfrontiert. Daher bildet der Schlussvortrag (das Plädoyer) den Schwerpunkt der Darstellung, für den zahlreiche Formulierungsvorschläge gegeben werden. Nicht zuletzt deshalb stellt der Band auch einen wertvollen Ratgeber für den "jungen" Staatsanwalt dar.

Über den Schlussvortrag hinaus werden ferner allgemeine Fragen rund um den staatsanwaltlichen Sitzungsdienst behandelt, so z.B. die Reaktionsmöglichkeiten des Staatsanwalts bei Nichterscheinen des Angeklagten oder des Zeugen sowie das Thema des Beweisantragsrechts. Ein gesondertes Kapitel enthält zudem klausurtaktische Hinweise zum Schlussvortrag des Verteidigers. Den Abschluss der Darstellung bildet eine komplette "Schlussvortrags-Klausur" einschließlich ihrer Lösung.
Autorenporträt
Dr. Raimund Brunner ist Vorsitzender Richter am Landgericht und nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter beim LG Aschaffenburg.

Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg ist Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a. D., VRiOLG am OLG München und Honorarprofessor an der Universität Regensburg.