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Aus dem Inhalt Das bewährte Skript aus der Reihe "Referendarpraxis" gibt einen - schnell zu erarbeitenden - Einblick in die staatsanwaltliche Sitzungstätigkeit unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und der in der Klausur zugelassenen Hilfsmittel. Soweit Referendare als Vertreter der Staatsanwaltschaft zum Sitzungsdienst beim Straf- und Jugendrichter eingeteilt werden, sehen sie sich vor allem mit Formulierungsproblemen konfrontiert. Daher bildet der Schlussvortrag (das Plädoyer) den Schwerpunkt der Darstellung, für den zahlreiche Formulierungsvorschläge angeboten werden. Nicht zuletzt…mehr

Produktbeschreibung
Aus dem Inhalt
Das bewährte Skript aus der Reihe "Referendarpraxis" gibt einen - schnell zu erarbeitenden - Einblick in die staatsanwaltliche Sitzungstätigkeit unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und der in der Klausur zugelassenen Hilfsmittel.
Soweit Referendare als Vertreter der Staatsanwaltschaft zum Sitzungsdienst beim Straf- und Jugendrichter eingeteilt werden, sehen sie sich vor allem mit Formulierungsproblemen konfrontiert. Daher bildet der Schlussvortrag (das Plädoyer) den Schwerpunkt der Darstellung, für den zahlreiche Formulierungsvorschläge angeboten werden. Nicht zuletzt deshalb stellt der Band auch einen wertvollen Ratgeber für den "jungen" Staatsanwalt dar.
Über den Schlussvortrag hinaus werden ferner allgemeine Fragen rund um den staatsanwaltlichen Sitzungsdienst behandelt, so z.B. die Reaktionsmöglichkeiten des Staatsanwalts bei Nichterscheinen des Angeklagten oder des Zeugen sowie das Beweisantragsrecht.
Ein gesondertes Kapitel enthält zudemklausurtaktische Hinweise zum Schlussvortrag des Verteidigers. Den Abschluss der Darstellung bildet eine komplette "Schlussvortrags-Klausur" einschließlich Musterlösung.
Die Autoren
Dr. Raimund Brunner ist Vizepräsident des Landgerichts Aschaffenburg a.D. und Prüfer im Ersten und Zweiten Juristischen Staatsexamen. Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg ist Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am OLG München a.D., Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D., Honorarprofessor an der Universität Regensburg.