Die Änderung der Rechtsprechung ist ein häufiges und akzeptiertes Phänomen in der kolumbianischen Gerichtspraxis, da sie es den Richtern ermöglicht, das Recht im Rhythmus seiner Entwicklung anzuwenden und zu verhindern, dass es versteinert. Dennoch vertritt der Autor die Auffassung, dass die einfache Änderung der Rechtsprechung sowie ihre rückwirkende Anwendung zwei Phänomene sind, die letztendlich die Rechte der Bürger beeinträchtigen können. In diesem Fall stellt er die Frage, ob es möglich ist, dem Staat eine patrimoniale Verantwortung zuzuschreiben.
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