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Die Diskussion über das Thema Haftentschädigung beschränkt sich oft auf dasGesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG), das dieStaatshaftung für Untersuchungshaft stark begrenzt.Demgegenüber rückt die Autorin mit Art. 5 Abs. 5 EMRK einen völkerrechtlichenSchadensersatzanspruch für rechtswidrig erlittene Untersuchungshaft in denVordergrund, der im Kontext des geschriebenen deutschen Staatshaftungsrechtsnichts anderes als eine Revolution bedeutet.Übersichtlich und praxisnah erläutert die Autorin die relevanten Rechtsgrundlagendes Haftentschädigungsrechts (StrEG, § 839…mehr

Produktbeschreibung
Die Diskussion über das Thema Haftentschädigung beschränkt sich oft auf dasGesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG), das dieStaatshaftung für Untersuchungshaft stark begrenzt.Demgegenüber rückt die Autorin mit Art. 5 Abs. 5 EMRK einen völkerrechtlichenSchadensersatzanspruch für rechtswidrig erlittene Untersuchungshaft in denVordergrund, der im Kontext des geschriebenen deutschen Staatshaftungsrechtsnichts anderes als eine Revolution bedeutet.Übersichtlich und praxisnah erläutert die Autorin die relevanten Rechtsgrundlagendes Haftentschädigungsrechts (StrEG, § 839 BGB, Art. 5 Abs. 5 EMRK,Art. 41 EMRK, §§ 198 ff. GVG, Vollstreckungslösung des BGH) und deckt auf, dassin Deutschland eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem völkerrechtlichenStaatshaftungsrecht in den 60er und 70er Jahren aus politischen Gründenunterbunden wurde.Das Thema ist sowohl für die Justizpraxis als auch rechtspolitisch von großerBedeutung. Art. 5 Abs. 5 EMRK wird, wenn er inseiner Tragweite im Justizalltagerst einmal vollständig (an)erkannt ist, die Position von Untersuchungsgefangenenmaßgeblich verbessern.
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Autorenporträt
Dr. Iris-Maria Killinger ist Fachanwältin für Strafrecht in Hamburg