Grundrechte schnell beherrschen
Die Neuerscheinung behandelt eingehend den Pflichtfachstoff für beide juristische Staatsexamina. Dazu vermittelt der Band das nötige Grund- und Spezialwissen.
Der Aufbau:
- Kurze historische Einführung mit einer anschaulichen Erläuterung der Grundsätze, die für alle Grundrechte gelten
- Darstellung der einzelnen Grundrechte, jeweils nach dem Schema Schutzbereich - Eingriff - Schranken
- Aktuelle Fälle und Probleme, die den Studierenden über die neuesten Entwicklungen im Bereich der Grundrechte informieren.
Großes Gewicht legt der Band auf die internationale und europäische Entwicklung, die jeweils bei den einzelnen Grundrechten berücksichtigt wird. Schließlich geht das Werk auch auf drohende Veränderungen und Verkürzungen des Grundrechtsschutzes ein.
Rezension:
Expertenmeinung von Prof. Dr. Rüdiger Zuck, Anwaltskanzlei Zuck, Stuttgart, zur 1. Auflage 2007:
"Eigentlich sollte über dieses Buch ein Student oder ein Referendar schreiben, denn auf ihn kommt es für die Antwort auf die Frage, ob Hufens Staatsrecht II wirklich das Interesse dieser beiden Zielgruppen zu wecken versteht (Vorwort, S. VII), an.
Examenswissen ist so meilenweit von dem entfernt, was der Rechtsanwender später in der Praxis wissen muss, dass es selbst für einen auf dem Grundrechtssektor spezialisierten Rechtsanwalt nur schwer verständlich ist. Das liegt gewiss nicht an Hufen, der einen sehr lebendigen (und wenn man im einschlägigen Jargon bleiben will, didaktisch gekonnten) Text verfasst hat. Man liest sich leicht ein, und denkt sich, mit einer solchen Hilfe müsse Staatsrecht richtig Spaß machen. Mit Spaß allein besteht man allerdings kein Examen und so genießt man schon den Einstieg über die Grundrechte, ihre historischen Grundlagen und die internationalen und europäischen Perspektiven, später dann das klare Prüfschema (Schutzbereich, Eingriff, Schranken), bei den einzel-nen Grundrechten die Beispielsdichte und damit die Prüfungs-Fallnähe.
Das sieht nur auf den ersten Blick wie die Vermittlung von Paukerwissen aus. Aber das ist es nicht. Hufen schaut nicht repetitorenhaft zurück, sondern immer wieder deutlich nach vorn und das erlaubt ihm dann – ein wenig kühn – zu sagen, es gebe „eigentlich“ keine deutschen, ausländischen und europäischen Grundrechte, sondern immer nur dieselben Garantien.
Anders als eine gewichtige Linie des US-Verfassungsrechts, die den Originaltext der Verfassung als Grenze der Auslegung sehen will, äußert sich Hufen zum ständigen Wechsel der Grundannahmen, hervorgerufen durch neue Fallgestaltungen (1949 gab es kein Internet), gewandelte gesellschaftliche Anschauung (z.B. zu Ehe und Familien) und den durch die Entscheidungen des BVerfG mit verbindlicher Wirkung hervorgerufenen Wandlungen. Das hat in der letzten Zeit zu strukturellen Änderungen in der Grundrechtsdogmatik geführt (auch mit Protagonisten im BVerfG). Diesen Aspekt greift Hufen im gebotenen Umfang auf.
Das führt dazu, dass auch der „fertige“ Rechtsanwender, für den der Grundriss gar nicht gedacht ist, sich in dem Buch festliest. Mehr kann man von juristischer Lektüre nicht verlangen. Damit beantwortet sich eine Frage, die ich mir vor der Lektüre gestellt hatte: Brauchen wir den „Hufen“ angesichts einer Fülle von Staatsrecht II-Büchern, angeführt von Pieroth/Schlink, die es immerhin schon auf 22 Auflagen gebracht haben?
Ich kenne alle diese Anleitungen, beschränke mich aber auf den Vergleich mit dem bisherigen Marktführer. Dieser ist, angesichts seiner Autoren ganz selbstverständlich, ohne jeden Fehl und Tadel. Aber er hat eine gewisse Starre, die sich zwangsläufig ergibt, wenn ein Buch (wenn auch mit dem Zusatz „neu bearbeitet“) über so lange Zeit fortgeschrieben werden muss. Hufen geht dagegen, auch vom Stil her, unbefangen in den Stoff, vielleicht nach dem Motto: „Na, dann wollen wir doch mal sehen, worauf es bei den Grundrechten ankommt, unter welchen Einflüssen sie stehen, und wo die Reise hingeht“. Selbstverständlich schreibt Hufen nicht so salopp. Aber dieses Gefühl entwickelt sich im Laufe der Lektüre beim Leser und das ist ein angenehmes Gefühl: Der Leser fühlt sich wohl.
So würde ich die Wahl (abgesehen vom Ausbildungsstandort) immer von der Mentalität des Käufers abhängig machen. Etwas zu einfach auf einen Nenner gebracht: Begeistert er sich für Strukturen (dann Pieroth/Schlink), gefällt ihm das Schlagwort von der „lebendigen Verfassung“ – es taucht bei Hufen nicht auf – (dann Hufen).
Kurz gesagt: Hufens Grundriss ist eine Bereicherung für den Staatsrecht II-Markt."
Die Neuerscheinung behandelt eingehend den Pflichtfachstoff für beide juristische Staatsexamina. Dazu vermittelt der Band das nötige Grund- und Spezialwissen.
Der Aufbau:
- Kurze historische Einführung mit einer anschaulichen Erläuterung der Grundsätze, die für alle Grundrechte gelten
- Darstellung der einzelnen Grundrechte, jeweils nach dem Schema Schutzbereich - Eingriff - Schranken
- Aktuelle Fälle und Probleme, die den Studierenden über die neuesten Entwicklungen im Bereich der Grundrechte informieren.
Großes Gewicht legt der Band auf die internationale und europäische Entwicklung, die jeweils bei den einzelnen Grundrechten berücksichtigt wird. Schließlich geht das Werk auch auf drohende Veränderungen und Verkürzungen des Grundrechtsschutzes ein.
Rezension:
Expertenmeinung von Prof. Dr. Rüdiger Zuck, Anwaltskanzlei Zuck, Stuttgart, zur 1. Auflage 2007:
"Eigentlich sollte über dieses Buch ein Student oder ein Referendar schreiben, denn auf ihn kommt es für die Antwort auf die Frage, ob Hufens Staatsrecht II wirklich das Interesse dieser beiden Zielgruppen zu wecken versteht (Vorwort, S. VII), an.
Examenswissen ist so meilenweit von dem entfernt, was der Rechtsanwender später in der Praxis wissen muss, dass es selbst für einen auf dem Grundrechtssektor spezialisierten Rechtsanwalt nur schwer verständlich ist. Das liegt gewiss nicht an Hufen, der einen sehr lebendigen (und wenn man im einschlägigen Jargon bleiben will, didaktisch gekonnten) Text verfasst hat. Man liest sich leicht ein, und denkt sich, mit einer solchen Hilfe müsse Staatsrecht richtig Spaß machen. Mit Spaß allein besteht man allerdings kein Examen und so genießt man schon den Einstieg über die Grundrechte, ihre historischen Grundlagen und die internationalen und europäischen Perspektiven, später dann das klare Prüfschema (Schutzbereich, Eingriff, Schranken), bei den einzel-nen Grundrechten die Beispielsdichte und damit die Prüfungs-Fallnähe.
Das sieht nur auf den ersten Blick wie die Vermittlung von Paukerwissen aus. Aber das ist es nicht. Hufen schaut nicht repetitorenhaft zurück, sondern immer wieder deutlich nach vorn und das erlaubt ihm dann – ein wenig kühn – zu sagen, es gebe „eigentlich“ keine deutschen, ausländischen und europäischen Grundrechte, sondern immer nur dieselben Garantien.
Anders als eine gewichtige Linie des US-Verfassungsrechts, die den Originaltext der Verfassung als Grenze der Auslegung sehen will, äußert sich Hufen zum ständigen Wechsel der Grundannahmen, hervorgerufen durch neue Fallgestaltungen (1949 gab es kein Internet), gewandelte gesellschaftliche Anschauung (z.B. zu Ehe und Familien) und den durch die Entscheidungen des BVerfG mit verbindlicher Wirkung hervorgerufenen Wandlungen. Das hat in der letzten Zeit zu strukturellen Änderungen in der Grundrechtsdogmatik geführt (auch mit Protagonisten im BVerfG). Diesen Aspekt greift Hufen im gebotenen Umfang auf.
Das führt dazu, dass auch der „fertige“ Rechtsanwender, für den der Grundriss gar nicht gedacht ist, sich in dem Buch festliest. Mehr kann man von juristischer Lektüre nicht verlangen. Damit beantwortet sich eine Frage, die ich mir vor der Lektüre gestellt hatte: Brauchen wir den „Hufen“ angesichts einer Fülle von Staatsrecht II-Büchern, angeführt von Pieroth/Schlink, die es immerhin schon auf 22 Auflagen gebracht haben?
Ich kenne alle diese Anleitungen, beschränke mich aber auf den Vergleich mit dem bisherigen Marktführer. Dieser ist, angesichts seiner Autoren ganz selbstverständlich, ohne jeden Fehl und Tadel. Aber er hat eine gewisse Starre, die sich zwangsläufig ergibt, wenn ein Buch (wenn auch mit dem Zusatz „neu bearbeitet“) über so lange Zeit fortgeschrieben werden muss. Hufen geht dagegen, auch vom Stil her, unbefangen in den Stoff, vielleicht nach dem Motto: „Na, dann wollen wir doch mal sehen, worauf es bei den Grundrechten ankommt, unter welchen Einflüssen sie stehen, und wo die Reise hingeht“. Selbstverständlich schreibt Hufen nicht so salopp. Aber dieses Gefühl entwickelt sich im Laufe der Lektüre beim Leser und das ist ein angenehmes Gefühl: Der Leser fühlt sich wohl.
So würde ich die Wahl (abgesehen vom Ausbildungsstandort) immer von der Mentalität des Käufers abhängig machen. Etwas zu einfach auf einen Nenner gebracht: Begeistert er sich für Strukturen (dann Pieroth/Schlink), gefällt ihm das Schlagwort von der „lebendigen Verfassung“ – es taucht bei Hufen nicht auf – (dann Hufen).
Kurz gesagt: Hufens Grundriss ist eine Bereicherung für den Staatsrecht II-Markt."