Zum Werk
Das neue Lehrbuch behandelt die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Öffnung des Grundgesetzes zum Völker- und Europarecht. Dabei bietet es das notwendige Wissen, mit dem die Rechtsfragen im Kontext der Verzahnung zwischen Verfassungs- und Europa- bzw. Völkerrecht bewältigt werden können. Dazu vermittelt der Grundriss zugleich die notwendigen und im Pflichtfach Staatsrecht III erwarteten Grundkenntnisse im Völker- und Europarecht.
Dargestellt werden im Übrigen das Verhältnis von nationalem Recht und Völkerrecht, das Zusammenspiel der Verfassungsorgane im Bereich der Außen- und Europapolitik (sog. Auswärtige Gewalt) sowie das Zusammenwirken zwischen Verfassungs- und Völkerrecht bei Friedenssicherung und Verteidigung (Auslandseinsätze der Bundeswehr). Im Zusammenhang mit den Grundlagen des Europarechts werden die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Mitwirkung am europäischen Integrationsprozess (Art. 23 GG), die verfassungsrechtliche Strukturparallelität im europäischen Staaten- und Verfassungsverbund im Hinblick auf Demokratie, Subsidiarität, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechtsschutz, die Besonderheiten der Rechtsanwendung wie unmittelbare Wirkung und Anwendungsvorrang des Unionsrechts sowie die Rolle der nationalen Gerichte mit einem Schwerpunkt auf dem Verhältnis von EuGH und BVerfG - aktuell besonders relevant im Kontext der Finanz- und Schuldenkriese im Euroraum) - verdeutlicht.
Vorteile auf einen Blick
- deckt den Pflichtfachstoff zur Vorlesung Staatsrecht III ab
- vermittelt die zentralen Grundlagen des Völker- und Europarechts
- mit zahlreichen Schaubildern und Graphiken
Zum Autor
Der Autor ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der FU Berlin sowie eines ad personam verliehenen Jean Monnet Chairs für das Recht der europäischen Integration. Er ist als Richter im Nebenamt am OVG Berlin-Brandenburg und als Prozessbevollmächtigter des Bundestags mit der Materie auch aus praktischer Perspektive vertraut.
Zielgruppe
Für Studierende und Referendare.
Das neue Lehrbuch behandelt die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Öffnung des Grundgesetzes zum Völker- und Europarecht. Dabei bietet es das notwendige Wissen, mit dem die Rechtsfragen im Kontext der Verzahnung zwischen Verfassungs- und Europa- bzw. Völkerrecht bewältigt werden können. Dazu vermittelt der Grundriss zugleich die notwendigen und im Pflichtfach Staatsrecht III erwarteten Grundkenntnisse im Völker- und Europarecht.
Dargestellt werden im Übrigen das Verhältnis von nationalem Recht und Völkerrecht, das Zusammenspiel der Verfassungsorgane im Bereich der Außen- und Europapolitik (sog. Auswärtige Gewalt) sowie das Zusammenwirken zwischen Verfassungs- und Völkerrecht bei Friedenssicherung und Verteidigung (Auslandseinsätze der Bundeswehr). Im Zusammenhang mit den Grundlagen des Europarechts werden die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Mitwirkung am europäischen Integrationsprozess (Art. 23 GG), die verfassungsrechtliche Strukturparallelität im europäischen Staaten- und Verfassungsverbund im Hinblick auf Demokratie, Subsidiarität, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechtsschutz, die Besonderheiten der Rechtsanwendung wie unmittelbare Wirkung und Anwendungsvorrang des Unionsrechts sowie die Rolle der nationalen Gerichte mit einem Schwerpunkt auf dem Verhältnis von EuGH und BVerfG - aktuell besonders relevant im Kontext der Finanz- und Schuldenkriese im Euroraum) - verdeutlicht.
Vorteile auf einen Blick
- deckt den Pflichtfachstoff zur Vorlesung Staatsrecht III ab
- vermittelt die zentralen Grundlagen des Völker- und Europarechts
- mit zahlreichen Schaubildern und Graphiken
Zum Autor
Der Autor ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der FU Berlin sowie eines ad personam verliehenen Jean Monnet Chairs für das Recht der europäischen Integration. Er ist als Richter im Nebenamt am OVG Berlin-Brandenburg und als Prozessbevollmächtigter des Bundestags mit der Materie auch aus praktischer Perspektive vertraut.
Zielgruppe
Für Studierende und Referendare.