Die Staatsschulden wachsen. Die Schuldenbremsen sind ausgesetzt oder werden mißachtet. Der Ausgleich der wirtschaftlichen Schäden aus den Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie soll die Kreditaufnahmen rechtfertigen. Die Zentralbanken helfen mit monetärer Staatsfinanzierung, vertrags- und verfassungswidrig. Die Gerichte nehmen die Rechtsbrüche hin, wenn gewisse Regeln eingehalten werden. Die in der Föderalismusreform 2009 in das Grundgesetz geschriebenen Schuldenbremsen widersprechen wirtschaftlicher Vernunft. Der Fiskalpakt 2012 hat Schuldenbremsen für fast alle Unionsstaaten verbindlich…mehr
Die Staatsschulden wachsen. Die Schuldenbremsen sind ausgesetzt oder werden mißachtet. Der Ausgleich der wirtschaftlichen Schäden aus den Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie soll die Kreditaufnahmen rechtfertigen. Die Zentralbanken helfen mit monetärer Staatsfinanzierung, vertrags- und verfassungswidrig. Die Gerichte nehmen die Rechtsbrüche hin, wenn gewisse Regeln eingehalten werden. Die in der Föderalismusreform 2009 in das Grundgesetz geschriebenen Schuldenbremsen widersprechen wirtschaftlicher Vernunft. Der Fiskalpakt 2012 hat Schuldenbremsen für fast alle Unionsstaaten verbindlich gemacht. Die Austeritätszwänge hatten verheerende wirtschaftliche und politische Folgen. Die notwendige Einheit der Wirtschafts- und Währungs- mit einer Sozialunion zwingt zum Finanzausgleich. Die Souveränität der Unionsvölker läßt diese Politik nicht zu. Die Geldversorgung der Staaten durch ihre Zentralbanken, unmittelbar oder mittelbar, begründet keine Schulden. Der Staat hat keine Forderungen gegen sich selbst.
* 1940 Hütten/Pommern; Altsprachliches Abitur Berlin 1960; Studium der Rechte Berlin, Bonn, Tübingen; 1964, 1969 Staatsexamina Berlin; 1969 Dr. iur. FU Berlin; 1986 Habilitation Staats-, Verwaltungs-, privates und öffentliches Wirtschaftsrecht, Rechtswissenschaft I, Hamburg; 1969-80 Rechtsanwalt in Berlin; 1972-78 Professor für Wirtschaftsrecht Berlin Abendstudium; 1978-89 Universitätsprofessor Wirtschaftsrecht Hamburg; seit 1989 Ordinarius für öffentliches Recht Erlangen-Nürnberg; 2005 emeritiert.
Inhaltsangabe
A. Einleitung
B. Texte zur Schuldenbremse Defizitprotokoll - Art. 136 AEUV - Fiskalpakt - Art. 109, Art. 109 a, Art. 115, Art. 143 d GG
C. Monetäre Staatsfinanzierung durch das ESZB und die EZB Legalität der Maßnahmen der EZB und des ESZB - Maßnahmen der Staatsfinanzierung der EZB und des ESZB - Übernahme von Staatsanleihen am Sekundärmarkt - TARGET 2- System - Monetäre Eurorettung
D. Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten Art. 126 AEUV, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Six-Pack - Fiskalpakt
E. Europäischer Stabilitätsmechanismus Art. 136 Abs. 3 AEUV - Relativierung des Bail-out-Verbots - Konditionierung - Unmittelbarer Erwerb von Staatsanleihen
F. Finanz- und Budgethoheit der Völker Souveränität der Bürger Deutschlands - Finanz- und Budgethoheit - Wirtschaftsregierung der EU
G. Sanierung oder Abwicklung von Kreditinstituten Forderungsrisiko der Gläubiger - Systemrelevanz von Geldinstituten
H. Schuldenbremsen ohne ökonomische Vernunft Scheitern der Haushaltsdisziplinierung - Von der Stabilitäts- zur Schuldengemeinschaft - Monetäre Finanzierung des Staates
I. Entwicklungsbehinderung durch Schuldenbremsen Europäistische Visionen und Schuldengrenzen - Erfolglose Austeritätspolitik - Zukunftsvorsorge durch kreditierte Investitionen
J. Schuldenbremsen und Sozialstaat Finanzierung des Sozialstaates - Versorgung ohne Beitrag zum Gemeinwohl - Geldverteilung
K. Kreditäre Geldvermehrung Mißbrauch globaler Geldmengen - Unrecht des Globalismus
L. Doktrin von Schulden des Staates gegenüber dem Staat Zentralbank und Geschäftsbanken Akteure der Geldversorgung - Finanzierung des Staates - Schulden des Staates durch monetäre Staatsfinanzierung ? - Verteilungspolitik - Plakative Kritik der Staatsschuldendoktrin
B. Texte zur Schuldenbremse Defizitprotokoll - Art. 136 AEUV - Fiskalpakt - Art. 109, Art. 109 a, Art. 115, Art. 143 d GG
C. Monetäre Staatsfinanzierung durch das ESZB und die EZB Legalität der Maßnahmen der EZB und des ESZB - Maßnahmen der Staatsfinanzierung der EZB und des ESZB - Übernahme von Staatsanleihen am Sekundärmarkt - TARGET 2- System - Monetäre Eurorettung
D. Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten Art. 126 AEUV, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Six-Pack - Fiskalpakt
E. Europäischer Stabilitätsmechanismus Art. 136 Abs. 3 AEUV - Relativierung des Bail-out-Verbots - Konditionierung - Unmittelbarer Erwerb von Staatsanleihen
F. Finanz- und Budgethoheit der Völker Souveränität der Bürger Deutschlands - Finanz- und Budgethoheit - Wirtschaftsregierung der EU
G. Sanierung oder Abwicklung von Kreditinstituten Forderungsrisiko der Gläubiger - Systemrelevanz von Geldinstituten
H. Schuldenbremsen ohne ökonomische Vernunft Scheitern der Haushaltsdisziplinierung - Von der Stabilitäts- zur Schuldengemeinschaft - Monetäre Finanzierung des Staates
I. Entwicklungsbehinderung durch Schuldenbremsen Europäistische Visionen und Schuldengrenzen - Erfolglose Austeritätspolitik - Zukunftsvorsorge durch kreditierte Investitionen
J. Schuldenbremsen und Sozialstaat Finanzierung des Sozialstaates - Versorgung ohne Beitrag zum Gemeinwohl - Geldverteilung
K. Kreditäre Geldvermehrung Mißbrauch globaler Geldmengen - Unrecht des Globalismus
L. Doktrin von Schulden des Staates gegenüber dem Staat Zentralbank und Geschäftsbanken Akteure der Geldversorgung - Finanzierung des Staates - Schulden des Staates durch monetäre Staatsfinanzierung ? - Verteilungspolitik - Plakative Kritik der Staatsschuldendoktrin
Anhänge 1 - 4
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