Das SNG regelt Aufgaben und Befugnisse der Direktion Staatschutz und Nachrichtendienst und damit verbundener Organisationseinheiten der Landespolizeidirektionen.
Wesentliches Ziel ist unter anderem die Bekämpfung und Vorbeugung von verfassungsschutzrelevanten Phänomenen und dadurch erzeugter Bedrohungen der Bevölkerung.
Der Mehrwert für Sie:
Untersuchung jeder RegelungKlärung von DetailfragenQuerverbindungen zum SPGHervorhebung grundrechtlicher Spannungen
Der neue Kommentar untersucht jede einzelne Regelung, klärt Detailfragen, zeigt Spannungen mit Grundrechten auf und stellt Querverbindungen zum SPG her. Aus diesem Grund ist das Buch sowohl für alle mit dem Sicherheitspolizeirecht beschäftigten Praktiker als auch für die wissenschaftliche Forschung ein unverzichtbarer Arbeitsbehelf.
Wesentliches Ziel ist unter anderem die Bekämpfung und Vorbeugung von verfassungsschutzrelevanten Phänomenen und dadurch erzeugter Bedrohungen der Bevölkerung.
Der Mehrwert für Sie:
Untersuchung jeder RegelungKlärung von DetailfragenQuerverbindungen zum SPGHervorhebung grundrechtlicher Spannungen
Der neue Kommentar untersucht jede einzelne Regelung, klärt Detailfragen, zeigt Spannungen mit Grundrechten auf und stellt Querverbindungen zum SPG her. Aus diesem Grund ist das Buch sowohl für alle mit dem Sicherheitspolizeirecht beschäftigten Praktiker als auch für die wissenschaftliche Forschung ein unverzichtbarer Arbeitsbehelf.
"Die beiden Herausgeber heben in ihrem Vorwort hervor, dass deren "Feuer" für die hier besprochene Publikation "rasch geweckt" worden sei. Für den Leser ziehen sich diese lodernden Flammen durch die gesamte Publikation." (Anwbl - Österreichisches Anwaltsblatt Nr. 4/2024, Wolfgang Gappmayer)
"Der Kurzkommentar zum SNG ist eine wahre Hilfe und Unterstützung für alle mit dieser komplexen Materie Befassten. Herzlichen Dank den Autoren für die harte, aber professionell gelöste Aufgabe sowie dem Verlag MANZ und seinen Mitarbeitern für die Veröffentlichung." (RZ - Österreichische Richterzeitung Nr. 7-8/2023, Ernst M. Weiss)
"Der Kurzkommentar zum SNG ist eine wahre Hilfe und Unterstützung für alle mit dieser komplexen Materie Befassten. Herzlichen Dank den Autoren für die harte, aber professionell gelöste Aufgabe sowie dem Verlag MANZ und seinen Mitarbeitern für die Veröffentlichung." (RZ - Österreichische Richterzeitung Nr. 7-8/2023, Ernst M. Weiss)