Staatszielbestimmungen bilden eine spezifische Kategorie von Verfassungsnormen, die den Staat zur Verfolgung bestimmter Ziele verpflichten. Im Gegensatz zu Grundrechten vermitteln sie jedoch selbst keine subjektiven Rechte. Die Diskussion um die Aufnahme neuer Staatszielbestimmungen in die Verfassung ist ein anhaltendes Thema, das durch die fortwährende Uneinigkeit über deren konkrete rechtliche Wirkungen gekennzeichnet ist. Bisherige wissenschaftliche Untersuchungen haben sich größtenteils auf isolierte Betrachtungen ßeinzelner Verfassungsbestimmungen beschränkt. Diese Arbeit schließt diese Forschungslücke, indem sie den Begriff "Staatszielbestimmung" umfassend aufarbeitet, eine konsistente Definition anbietet und sämtliche dieser Kategorie zuordenbare Bestimmungen der österreichischen Bundesverfassung darstellt. Der Fokus liegt dabei auf den rechtlichen Wirkungen, die sich für die einzelnen Staatsgewalten ganz wesentlich unterscheiden. Aus diesen Wirkungen ist letztlich auch ableitbar, welche Funktionen Staatszielbestimmungen zukommen.
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