In dem Band werden zwei in der frühen Neuzeit entstandene Luzerner Rechtssammlungen publiziert, welche vor allem öffentliches Recht zum Gegenstand haben: Die Versionen des Geschworenen Briefes aus dem 16. und 18. Jahrhundert überliefern jeweils wichtige Strafrechtsbestimmungen. Diese galten den Zeitgenossen als Garanten für innerstädtischen Frieden; ihre Aufrechterhaltung wurde halbjährlich mit dem Bürgereid neu beschworen. In den Eidbüchern stellte man die Eide und beschworenen Verordnungen zusammen, welche die Tätigkeit der Klein- und Grossräte, der Inhaber zahlreicher städtischer Ämter und gewisser Berufsstände regelten. In vielen Fällen waren diese Texte die einzigen Vorschriften, die es für die entsprechenden Behörden, Ämter und Berufsstände überhaupt gab. Die ältesten Fassungen der beiden Rechtssammlungen stammen aus dem 13. bzw. 15 Jahrhundert und sind bereits in früheren Rechtsquellenbänden publiziert worden. Auch in der frühen Neuzeit wurden sie immer wieder korrigiert und ergänzt sowie einige Male grossen Revisionen unterzogen. Dabei erfuhren sie im Verlaufe der Zeit markante inhaltliche und formale Veränderungen, welche die Entwicklung des Rechts, aber auch den Wandel des allgemeinen Zeitgeists spiegeln. Neben den wechselnden materiellen Inhalten der beiden Sammlungen werden in dem vorliegenden Band auch die Revisionsverfahren und damit die Tätigkeit der Luzerner Räte dokumentiert. In dem Band werden zwei in der frühen Neuzeit entstandene Luzerner Rechtssammlungen publiziert, welche vor allem öffentliches Recht zum Gegenstand haben: Die Versionen des Geschworenen Briefes aus dem 16. und 18. Jahrhundert überliefern jeweils wichtige Strafrechtsbestimmungen. Diese galten den Zeitgenossen als Garanten für innerstädtischen Frieden; ihre Aufrechterhaltung wurde halbjährlich mit dem Bürgereid neu beschworen. In den Eidbüchern stellte man die Eide und beschworenen Verordnungen zusammen, welche die Tätigkeit der Klein- und Grossräte, der Inhaber zahlreicher städtischer Ämter und gewisser Berufsstände regelten. In vielen Fällen waren diese Texte die einzigen Vorschriften, die es für die entsprechenden Behörden, Ämter und Berufsstände überhaupt gab. Die ältesten Fassungen der beiden Rechtssammlungen stammen aus dem 13. bzw. 15 Jahrhundert und sind bereits in früheren Rechtsquellenbänden publiziert worden. Auch in der frühen Neuzeit wurden sie immer wieder korrigiert und ergänzt sowie einige Male grossen Revisionen unterzogen. Dabei erfuhren sie im Verlaufe der Zeit markante inhaltliche und formale Veränderungen, welche die Entwicklung des Rechts, aber auch den Wandel des allgemeinen Zeitgeists spiegeln. Neben den wechselnden materiellen Inhalten der beiden Sammlungen werden in dem vorliegenden Band auch die Revisionsverfahren und damit die Tätigkeit der Luzerner Räte dokumentiert.