Wie, in welcher Form und vor allem durch wen wird bestimmt und entschieden, dass der aus haftungsrechtlicher Sicht geforderte Facharztstandard bzw. Standard in der medizinischen Behandlung eingehalten worden ist? Kann überhaupt aus rechtswissenschaftlicher Sicht das Recht den Standard festlegen? Wird nicht vielmehr durch den so häufig kritisierten ¿Richter in Weiß¿, d.h. dem gerichtlich bestellten Sachverständigen der Standard definiert und das Tatgericht an dessen Ausführungen und Definitionen gebunden? Die Autoren stellen dar, welche rechtlichen und naturgemäß auch medizinischen Vorgaben berücksichtigt werden müssen, um den Standard zu definieren und zur Grundlage einer tatrichterlichen Entscheidung zu machen. Neben der rechtswissenschaftlichen und medizinischen Frage, wie der Standard bestimmt wird, muss unbedingt diskutiert werden, ob der gerichtlich bestellte Sachverständige oder Gutachter einer besonderen Qualifikation und Ausbildung bedarf. In keinem Fall darf und soll das im Thema genannte ¿Standard-Chaos¿ in der Prozesswirklichkeit akzeptiert werden. Das Buch unternimmt daher eine umfassende Darstellung, wie der Standard in der Medizin zu bilden ist und welche rechtsstaatlichen und prozessrechtlichen Bedingungen hierfür erfüllt sein müssen.