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Entweder konsensuale Sanierung oder Insolvenzverfahren - das war einmal. Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) hat der Gesetzgeber einen neuen Ausweg aus Krisensituationen geschaffen. Nun können Unternehmen selbst außerinsolvenzliche Restrukturierungspläne entwickeln, ohne Blockaden einzelner Gläubiger fürchten zu müssen.
Der Bedarf an fundierter Beratung zum Thema wächst. Daher kommt der Seibt/Westpfahl zur rechten Zeit. Der wissenschaftlich kritische und klar praxisorientierte Kommentar behandelt Restrukturierungen nach dem StaRUG als eigenständiges
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Produktbeschreibung
Entweder konsensuale Sanierung oder Insolvenzverfahren - das war einmal. Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) hat der Gesetzgeber einen neuen Ausweg aus Krisensituationen geschaffen. Nun können Unternehmen selbst außerinsolvenzliche Restrukturierungspläne entwickeln, ohne Blockaden einzelner Gläubiger fürchten zu müssen.

Der Bedarf an fundierter Beratung zum Thema wächst. Daher kommt der Seibt/Westpfahl zur rechten Zeit. Der wissenschaftlich kritische und klar praxisorientierte Kommentar behandelt Restrukturierungen nach dem StaRUG als eigenständiges Rechtsgebiet und berücksichtigt auch einschlägige gesellschaftsrechtliche sowie insolvenzrechtliche Normen. Ein Blick auf ausländische Sanierungsverfahren und steuerrechtliche Fragestellungen rundet das inhaltliche Angebot ab.

Neues Highlight mit Ambition
Mit dem StaRUG hat der Gesetzgeber die Europäische Restrukturierungs-Richtlinie in deutsches Recht übersetzt und so eine Lücke geschlossen. Das bisherige Recht sah entweder die freie, dafür aber auf Konsens aller Beteiligten angewiesene Sanierung oder das Insolvenzverfahren vor. Nun besteht erstmals ein gesetzlicher Rahmen zur Restrukturierung drohend zahlungsunfähiger Unternehmen in Eigenregie.

Neue Möglichkeiten, neue Herausforderungen
Das StaRUG eröffnet Unternehmen die Chance, mit einem eigenen Restrukturierungsplan die wesentlichen Sanierungsmaßnahmen sowie die Einbeziehung der Gläubiger zu regeln. Welches Instrumentarium steht zur Verfügung? Inwiefern sind das Sanierungsgesellschaftsrecht, das Sanierungsfinanzierungsrecht und das Steuerrecht zu berücksichtigen? Auf diese und weitere Fragen liefert der Seibt/Westpfahl, ein neuer "Blauer" in der Großkommentar-Reihe bei Otto Schmidt, ausführliche Antworten.

Alle Perspektiven
Der Seibt/Westpfahl liefert eine umfängliche Kommentierung des StaRUG mit allen Sichtweisen. Dabei wird das StaRUG nicht als Annex zum Insolvenzrecht verstanden, sondern als eigenständiges Rechtsgebiet, das im Schwerpunkt auch das Sanierungsgesellschaftsrecht und das Sanierungsfinanzierungsrecht beinhaltet. Die Kommentierung integriert einschlägige gesellschaftsrechtliche sowie insolvenzrechtliche Normen, sodass das Werk "in sich geschlossen" nutzbar und auch einzigartig ist.

Ergänzende Darstellungen zum Steuerrecht und ausländischen Sanierungsverfahren (Niederlande, Großbritannien) runden das Gesamtbild ab.

Praxiskommentar zur rechten Zeit
Der Kommentar berücksichtigt die ersten praktischen Erfahrungen mit der Anwendung des neuen Rechts, verfolgt die Stimmen der bisherigen Literatur, skizziert denkbare Szenarien und liefert passende Lösungen für die zukünftige Praxis sowie Denkanstöße zur Fortentwicklung des Verfahrens.

Beraterinnen und Berater in Unternehmen, Kanzleien und Finanzinstituten können sich keinen besseren Begleiter für die Restrukturierungspraxis wünschen.

Herausgeber und Autoren - renommiert und interdisziplinär
Prof. Dr. Christoph H. Seibt zählt zu den angesehensten Wirtschaftsanwälten Deutschlands. In über 25 Jahren Beratungspraxis für DAX- und MDAX-Konzerne hat er einen Ruf als exzellenter Krisenmanager und Experte für Unternehmens- und Finanzrestrukturierungen erworben.

Dr. Lars Westpfahl ist als Berater in der Insolvenz-, Sanierungs- und Restrukturierungsszene nicht hinwegzudenken. Er berät Unternehmen bei finanziellen Restrukturierungen und war an zahlreichen Mandaten beteiligt, die die deutsche Sanierungs- und Insolvenzlandschaft geprägt haben. Beide Herausgeber sind Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer und ergänzen sich mit ihren Beratungs-Schwerpunkten bei diesem Kommentar exzellent.

Die Besonderheiten dieses Kommentars spiegelt auch das Autorenteam wider.

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