Die Problematik der Statusvertrage In seinem dritten Bericht zum Volkervertragsrecht hat Sir Humphrey Waldock als Special Rapporteur der International Law Commission einen Artikel 63 vorgeschlagen, den er mit der Uberschrift "Treaties providing for objective regimes" versehen hat 1. Waldock hat damit eine Problematik aufgegriffen, die im deutschsprachigen Schrifttum verschiedentlich unter dem Stichwort "Statusvertriige" diskutiert worden ist. So bezeichnet Georg Dahm aIs Statusvertriige soIehe volkerrechtliche Abkommen, die "die Rechtsstellung eines Staates, eines Gebietes oder einer internationalen VerkehrsstraBe als eine flir aIle verbindliche Ordnung zu definieren vermogen" 2 Es handle sich urn Vertriige, die nach der Auffassung der groBen Mehrheit der Staaten, darunter der im internationalen Leben fiilirenden, dem Weltinteresse ent sprechen 3. SoIehe Vertriige ,Jassen nicht nach Art obligatorischer Vertriige nur Rechte und Pflichten unter den Parteien entstehen, sondern die Ordnungen, die sie begrtinden, gehoren dem aIIgemeinen Volkerrecht an, und die aus ihnen entstehenden Normen begrtinden Rechte und Pflichten ftir aIle" 4.
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