Satzungen von Vereinen und anderen Verbänden ordnen vielfach die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts für Streitigkeiten mit und unter den Mitgliedern an. Statutarische Schiedsklauseln lassen sich zwar nicht ohne weiteres in das zweigeteilte System der Zivilprozeßordnung, die zwischen Schiedsvereinbarungen und nicht auf Vereinbarung beruhenden Schiedsverfügungen unterscheidet, einordnen. Es gibt jedoch eine einheitliche Systematik der für Schiedsanordnungen maßgeblichen Vorschriften. Ausgehend davon und unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Implikationen untersucht die Arbeit die Voraussetzungen der Schiedsbindung aufgrund Satzungsvorschrift im deutschen Recht. Dargestellt werden ferner die Rechtslage in ausgewählten anderen europäischen Ländern sowie die Bedeutung internationaler Abkommen.